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Mobile Beratung in Michelstadt ohne Termin

Stand:
Für die Mobile Beratung im Stadthaus Michelstadt müssen Sie keinen Termin vereinbaren. Bitte planen Sie aber etwas Wartezeit ein.
Junge Frau wird beid er Beratung begrüßt
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Kommen Sie einfach zu den angegebene Beratungszeiten freitags vorbei. Unsere Expertinnen und Experten beraten im Wechsel zu Finanzen und Versicherungen oder zum allgemeinen Verbraucherrecht (zum Beispiel Verträge, Reklamation oder Reiserecht). Welches Thema an welchem Freitag dran ist, sehen Sie bei den Veranstaltungen.

Sie haben eine einfaches Problem und brauchen eine schnelle Auskunft? Dann rufen Sie unsere Hotlines an!    

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.