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Videoberatung zu Gesundheitsdienstleistungen in der Verbraucherzentrale

Stand:
In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden bieten wir Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen per Video an. Dort sind dafür spezielle Video-Beratungsplätze eingerichtet. Sie stehen Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
ältere Frau in Videokonferenz, junge Frau unterstützt
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Sie suchen Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen, haben aber selbst nicht die notwendige technische Ausstattung für eine Videoberatung? 

In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden, wo wir zu diesem Thema keine persönliche Beratung anbieten können, stehen jetzt Video-Beratungsplätze zur Verfügung. Hier können Sie mit unseren Expertinnen sprechen.   

Unser Team vor Ort hilft zu Beginn der Beratung, die Videoberatung einzurichten. Im Anschluss sprechen Sie per Video mit unseren Fachberaterinnen. 

Die Videoberatung in der Verbraucherzentrale zu Gesundheitsdienstleistungen können Sie zu folgenden Zeiten nutzen:

  • Darmstadt: Dienstags 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Wiesbaden: Dienstags 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die Beratung einen Termin über unseren Verbraucherservice: 069 972010-900

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.