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Verwirrende Preisangaben bei REWE und Aldi Süd

Stand:
Nur korrekte Grundpreisangaben ermöglichen echten Preisvergleich
Eine Frau steht mit kritischem Blick am Supermarktregal und vergleicht die Preise
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Darum geht’s

Insbesondere der Lebensmittelhandel fiel jüngst mit unklaren, zum Teil falschen Preisauszeichnung verschiedener Produkte auf. REWE bot HARIBO Goldbären, Schlümpfe und Frösche mit falschen Verpackungsgrößen und somit falschen Grundpreisangaben an. Aldi Süd bot in verschiedensten Regionalmärkten frische Produkte mit falschen Grundpreisen oder Streichpreisen an.

Das ist geregelt

Waren sind im Einzelhandel unter Angabe des Grund- und Gesamtpreises auszuzeichnen. Die Preisangaben dürfen nicht falsch und damit für Verbraucher irreführend sein. 

Das haben wir erreicht

Die REWE Markt GmbH zeigte sich einsichtig und verpflichtete sich zukünftig zu sorgfältiger Preisauszeichnung.

Gegen verschiedene ALDI Süd-Regionalverwaltungen hat die Verbraucherzentrale Hessen inzwischen Klage eingereicht.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.