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Energiesparen in der Heizperiode

Stand:
Gerade in Zeiten teurer Energiepreise fürchten sich manche Menschen vor den kalten Wintermonaten. Die Energiepreisbremsen sollen weiterhin gegen extrem hohe Preise schützen. Gleichzeitig bleibt Energie sparen wichtig und kann sich für Sie sogar richtig lohnen.
Taschenrechner und Münzen vor Gas und Strom Rechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Preisbegrenzungen für Strom, Gas und Fernwärme werden nun voraussichtlich schon zum Jahresende 2023 beendet.
  • Die Umsatzsteuer auf Gas, Flüssiggas und Fernwärme soll schon ab Januar von 7 zurück auf 19 Prozent erhöht werden.
  • Wer Energie sparen möchte, muss zuerst einmal die größten Energiefresser im Haushalt finden.
  • Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich einfach und relativ günstig Energie sparen.
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Die extremen Preissteigerungen bei Strom und Gas im vergangenen Jahr haben zu großen Unsicherheiten in der Bevölkerung geführt. Die gute Nachricht: Die jetzige Ausgangslage ist deutlich besser als vor dem letzten Winter. Deutschland kann die fehlenden Gasmengen aus Russland durch Gaslieferungen aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie durch LNG-Lieferungen kompensieren. Die Gasspeicher sind gut gefüllt.

Dennoch kann es sinnvoll sein, aktiv zu werden und sich gegen möglicherweise erneut steigende Preise abzusichern. Das gelingt vor allem, indem Sie sparsamer Energie verbrauchen. Eine zusätzliche Absicherung erhalten Sie dabei vom Staat.

Entlastung durch Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat Energiepreisbremsen eingeführt, um extreme Preissteigerungen abzufangen. Die Preisbegrenzungen für Strom, Gas und Fernwärme gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und zunächst bis Ende 2023. Es ist noch nicht abschließend beschlossen, ob die Preisbremsen wirklich Ende Dezember 2023 enden.

Eigentlich war eine Verlängerung geplant, laut Finanzminister Lindner werden die Preisbremsen nun aber zum Jahresende 2023 beendet. Der Hintergrund ist ein Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Richter haben es für unzulässig erklärt, Sondervermögen (aus Zeiten der Corona-Pandemie) für andere Zwecke zu verwenden. Dazu gehören auch die Gelder, die für die Preisbremsen bestimmt waren. Zu beachten ist auch, dass die geringere Umsatzsteuer ab dem 1. März 2024 wieder steigen wird. Von 7 auf 19 Prozent. Wann der Umsatzsteuersatz von jetzt 7 auf 19 Prozent erhöht wird, ist aktuell Gegenstand der laufenden Haushaltsberatungen der Bundesregierung für das Jahr 2024. Es ist zu erwarten, dass die Energiepreise dann wieder steigen, da Versorger diese Erhöhung wahrscheinlich vollständig an ihre Kund:innen weitergeben werden.

So haben sich die Strompreisbremsen zusammengesetzt

1. Strom

Die Strompreisbremse sieht einen Preisdeckel vor: Sie bezahlen für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs maximal 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das ist inklusive Steuern und Abgaben. Wer mehr verbraucht als diese 80 Prozent, zahlt für den restlichen Verbrauch den Preis, der im Vertrag vereinbart wurde. Sollte Ihr Anbieter mehr als 40 Cent pro kWh verlangen, erhält er den fehlenden Betrag vom Staat. Diese Entlastung muss monatlich automatisch an Sie weitergegeben werden, sie senkt ihren Abschlag.

Sie erhalten die Entlastung unabhängig davon, ob Sie Energie sparen oder nicht. Aber jede Kilowattstunde, die sie einsparen, wird bei der Jahresendabrechnung mit ihrem vertraglich vereinbarten Preis berechnet, ganz unabhängig von der Preisbremse. Je weniger Sie verbrauchen, desto mehr sparen Sie. Sparen lohnt sich also richtig, vor allem, wenn Sie sogar noch einen recht teuren Vertragspreis über 40 Cent zahlen müssen. Rechnen Sie Ihren passenden Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme nach.

2. Erdgas

Bei Gas ist die Sache ähnlich: Für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs gilt ein begrenzter Preis von 12 Cent pro kWh. Damit sind auch Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer abgedeckt. Wenn Sie mehr als diese 80 Prozent verbrauchen, bezahlt für alles darüber hinaus den vertraglich vereinbarten höheren Energiepreis. Rechnen Sie Ihren passenden Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme nach.

3. Fernwärme

Auch die Preisbremse für Fernwärme funktioniert wie die Gas- und Strompreisbremsen. Allerdings gilt ein anderer Arbeitspreis: Für bis zu 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs bezahlen Sie maximal 9,5 Cent pro kWh. Rechnen Sie Ihren passenden Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme nach.

Rabatt auf Umsatzsteuer

Zusätzlich hat die Bundesregierung die Umsatzsteuer für Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Diese Entlastungs-Maßnahme ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft. Ursprünglich sollten Sie noch bis 31. März 2024 von der günstigeren Umsatzsteuer profitieren. Das wird sich nun sehr wahrscheinlich ändern: Ab Anfang Januar soll die Umsatzsteuer auf Gas, Flüssiggas und Fernwärme wieder auf 19 Prozent steigen.

Das sind Stromfresser in Ihrem Haushalt

Wer seine Energiekosten senken will, muss wissen, welche Geräte viel Energie verbrauchen. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verbrauchen diese Geräte am meisten Energie:

  • 28 Prozent: Handys, Laptops, Spielkonsolen und Co.
  • 14 Prozent: Waschen und Trocknen
  • 13 Prozent: Licht
  • 11 Prozent: Kühl- und Gefriergeräte
  • 9 Prozent: Kochen
  • 8 Prozent: Spülen

Das sind Durchschnittswerte – je nach Haushaltsgrößte, Gerät und Nutzung kann sich der Verbrauch unterscheiden. Es gibt Strommessgeräte, die den Verbrauch einzelner Geräte feststellen können. Dafür schließen Sie die Messgeräte einfach zwischen Steckdose und Stecker an. Sie können die Geräte zum Beispiel beim Baumarkt oder im Internet kaufen. Die meisten Verbraucherzentralen verleihen sie auch.

So können Sie Ihre Stromkosten überschlagen:

Wer die Verbrauchsangaben der Geräte nicht einordnen kann, sollte sie in Kosten umrechnen:

  • 1 Wattstunde (Wh) sind 0,001 Kilowattstunden (kWh)
  • 1 Kilowattstunde Strom kostet der Energiepreisbremse zufolge höchstens 40 Cent – 1 Wattstunde also 0,04 Cent.
  • Ein Gerät, das 100 Watt leistet, kostet also 4 Cent pro Stunde – oder 4 Euro für 100 Stunden.

Wenn Sie Hilfe dabei brauchen, wenden Sie sich an die Energieberatung der Verbraucherzentralen.

Balkonkraftwerk: Einfach eigenen Sonnenstrom erzeugen

Ein einfacher Weg, um dauerhaft Energiekosten zu senken, sind Steckersolargeräte. Das sind Mini-Solarkraftwerke für Balkon oder Garten, die Sie mit einem Stromkabel an eine Steckdose anschließen können. Dadurch können Sie Solarstrom erzeugen, ohne eine große Anlage auf dem Dach installieren zu müssen. Steckersolargeräte sind vor allem für Mieter:innen vorteilhaft, die keine eigene Photovoltaikanlage am Dach betreiben können. Besonders in den sonnigeren Monaten reduzieren die Geräte den Strombezug spürbar. Nutzen Sie die kalte Jahreszeit, um zukünftig mit der Energie der Sonne Ihre Stromrechnung zu senken.

Anschaffung lohnt nach fünf Jahren

Für optimale Erträge sollten Sie die Module möglichst nicht im Schatten und nach Süden gerichtet montieren. Für einen Zwei-Personen-Haushalt empfehlen die Verbraucherzentralen eine Anlage mit einem Modul und einer Leistung von circa 400 Watt. Ein Balkonkraftwerk mit einem Modul kostet je nach Anbieter zwischen 350 und 600 Euro. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Geräteauswahl erhalten Sie hier.

Wie viel Energie Sie tatsächlich mit einem Balkonkraftwerk sparen können, hängt stark von Ihrem Energieverbrauch ab. Im Optimalfall kann die Anlage die Grundlast eines Zwei-Personen-Haushaltes decken. Die Grundlast ist der Stromverbrauch, der dauerhaft vorhanden ist. Das kann ein Kühlschrank, ein Aquarium oder der Internetrouter sein.

Die Verbraucherzentralen gehen von etwa 200 Kilowattstunden aus, um die sich der jährliche Stromverbrauch eines Haushaltes durch ein Balkonkraftwerk mit einem Modul verringern kann. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde Strom sparen Sie also rund 70 Euro pro Jahr. Damit würden sich Anschaffungskosten von 350 Euro nach fünf Jahren für Sie lohnen.

Anmeldepflicht beachten

Balkonkraftwerke speichern die erzeugte Energie nicht. Wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sind, landet überschüssige Energie im öffentlichen Netz. Dafür erhalten Sie keine Einspeisevergütung wie bei einer großen PV-Anlage. Das Zwischenspeichern von Strom in einem Batteriespeichern lohnt sich allerdings bei den Geräten meist trotzdem nicht. Nutzen Sie den Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin. Er hilft Ihnen ausrechnen, ob sich eine Anschaffung in Ihrem Fall lohnt.

Bevor Sie jetzt loslegen: Mieter:innen müssen vor der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks das Einverständnis von Vermieter:innen einholen. Außerdem müssen Sie das Balkonkraftwerk beim lokalen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die gute Nachricht: Das dürfte dank des sogenannten Solarpaket 1 schon bald deutlich einfacher werden.

 

 

 

Vereinfachungen durch Solarpaket I

Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger überhaupt und gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Energiequellen der Zukunft. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und beschleunigen soll – das Solarpaket I.

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass die Anmeldepflichten von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber ab 2024 entfallen und bei der Bundesnetzagentur vereinfacht werden. Außerdem dürfen Balkonsolaranlagen dann auch schneller in Betrieb gehen, weil sich Stromzähler auch übergangsweise rückwärts drehen dürfen.

Nutzen Sie die Wintermonate dazu, Ihre vier Wände fit für die Zukunft zu machen. Mehr zum Solarpaket, Verbesserungen beim Mieterstrom und Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern lesen Sie hier.

Video: Energie sparen im Winter

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