Das Wichtigste in Kürze:
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt easyJet, WizzAir und Vueling und hat vier weitere Airlines abgemahnt.
- Bei vielen Billigfluglinien ist oft nur eine kleine Tasche gratis. Sie verlangen Aufpreise für Gepäck, das eigentlich Standard sein sollte.
- Nach einem EuGH-Urteil aber darf Handgepäck aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband nicht extra kosten.
- Die Verbraucherzentralen fordern einheitliche Regeln und klare EU-Standards für Handgepäck, zum Beispiel mindestens 10 Kilogramm und 115 Zentimeter Kantenmaß für Handgepäck ohne Aufpreis.
Worum geht es bei der Klage des vzbv gegen die Airlines?
Wer günstig fliegen will, erlebt oft eine teure Überraschung beim Einchecken: Bei vielen Fluggesellschaften kostet selbst ein kleiner Rollkoffer plötzlich extra. Das ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unrechtmäßig. Er geht daher nun juristisch gegen mehrere Airlines vor.
Konkret verklagt der vzbv easyJet, WizzAir und Vueling Airlines. Diese Billigflieger verlangen im Basistarif oft Zusatzgebühren für normales Handgepäck, obwohl aus Sicht der Verbraucherschützer ein Gepäckstück in angemessener Größe immer im Flugpreis enthalten sein muss.
Handgepäck-Gebühren verstoßen gegen EU-Recht
Handgepäck ist nach Auffassung des vzbv keine Zusatzleistung, sondern gehört zur normalen Beförderung von Passagieren. Er beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Das besagt: Solange Maße und Gewicht im vernünftigen Rahmen bleiben und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden, dürfen Fluggesellschaften für Handgepäck grundsätzlich keinen Aufpreis verlangen.
Tatsächlich aber ist bei vielen Airlines, etwa bei easyJet, nur ein sehr kleines Gepäckstück von maximal 45 mal 36 mal 20 Zentimetern Größe kostenlos. Für einen Bordtrolley oder eine weitere Tasche müssen Fluggäste teilweise hohe Zusatzgebühren zahlen. Wer erst am Gate dazubucht, zahlt oft noch mehr.
vzbv mahnt vier weitere Fluggesellschaften ab
Neben den laufenden Klagen und Abmahnungen gegen drei Airlines hat der vzbv auch Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Alle sieben Fluggesellschaften stehen im Verdacht, mit unzulässigen Preisaufschlägen für Handgepäck gegen Verbraucherrechte zu verstoßen und dadurch Verbraucher:innen zu täuschen. Die Verfahren laufen aktuell vor verschiedenen Oberlandesgerichten, etwa in Berlin, Frankfurt am Main und Hamm.
Europaweiter Vorstoß für faire Gepäckregeln
Die Klagen sind Teil einer gemeinsamen Initiative europäischer Verbraucherschutzverbände, koordiniert vom Dachverband BEUC. Bereits im Mai 2025 hatten 16 nationale Organisationen bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt.
Ziel ist eine europaweit einheitliche Regelung für Handgepäck, damit Reisende mehr Planungssicherheit haben und nicht länger mit undurchsichtigen Regeln und versteckten Kosten rechnen müssen.
Verbraucherzentralen fordern klare Standards
Diese Leistungen sollten im Ticketpreis enthalten sein – egal ob bei Linienflug oder Billigflieger:
- Handgepäck bis zu 10 Kilogramm Gewicht,
- minimales Kantenmaß von 115 Zentimetern,
- ein kleines "Personal Item", etwa eine Handtasche oder ein Laptoprucksack.