Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Knicklichter gehören nicht in Kinderhände!

Stand:
Die Leuchtstäbe sind mit chemischen Flüssigkeiten gefüllt. Das ist besonders dann riskant, wenn sie mit Süßigkeiten wie Lollis kombiniert sind und Kinder draufbeißen können.
Knicklichter, Leuchtstäbe
Off

Knicklichter - was ist das?

Knicklichter, auch Leuchtstäbe genannt, bestehen aus einem flexiblen Kunststoffstab, der Kammern mit verschiedenen chemischen Flüssigkeiten enthält. Durch Knicken des Stabes verbinden sich die Flüssigkeiten und die chemische Reaktion bewirkt den Leuchteffekt.

Besonders beliebt sind die Spielzeuge an Halloween. Sie haben aber in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen bei Kleinkindern geführt. Gefährlich kann es werden, wenn Kinder sie in den Mund nehmen, die Stäbe oder Ringe aufbeißen, die Flüssigkeit in den Mund bekommen oder sogar schlucken. Regelmäßig werden den Giftinformationszentren solche Fälle gemeldet.

Die enthaltenen Chemikalien reizen die Mundschleimhaut. Das Zerbeißen des Kunststoffs kann aber auch Schnittverletzungen verursache. Ebenso sind Fälle bekannt, bei denen nach dem Bruch des Materials die Flüssigkeit ins Auge spritzte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, solche Produkte in Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren.[1] 

Unfallgefahr auch beim Knicken der Leuchtstiele von Lutschern

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor möglichen Unfallgefahren für Kinder durch die Verwendung von Lutschern (Lollis) mit Leuchtstielen, die wie Knicklichter funktionieren. Nach Schilderung eines Verbrauchers hatte ein elfjähriges Kind nach dem Verzehr des Lutschers versucht, durch erneutes Knicken des Stiels diesen nochmals zum Leuchten zu bringen. Der Stiel brach und der Inhalt traf das Kind ins Auge, was zu starken Augenreizungen führte.

Die Verbraucherzentrale Hessen rät daher dringend vom Kauf von Knicklichtern ab, die durch ihre Aufmachung als Spielzeug oder durch Kombination mit Süßwaren insbesondere Kinder ansprechen.


[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Broschüre "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern" (PDF), S. 30 f.

Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.