Rechtsdurchsetzung
Unsere Fachgruppe Rechtsdurchsetzung setzt Verbraucherrechte außergerichtlich und gerichtlich konsequent durch. Somit können unfaire Geschäftspraktiken gestoppt, Rechtsklarheit geschaffen und faire Marktbedingungen gesichert werden.
Die Fachgruppe Rechtsdurchsetzung prüft die Fälle, die direkt an die Verbraucherzentrale Hessen gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden.
Verstöße gegen geltendes Verbraucherrecht werden zunächst abgemahnt. Die Verbraucherzentrale Hessen setzt sich aber auch für die Rechte der Verbraucherrinnen und Verbraucher vor Gericht ein. Neben Unterlassungsklagen führt sie als Verband Musterfeststellungsklagen, stellvertretend für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Die Beteiligung ist kostenlos. Ein Urteil gilt dann für alle Betroffenen, die sich für die Klage angemeldet haben.
Einzelheiten zu unseren Verbandsklagen finden Sie in unserer Übersicht über die Verbandsklagen. Über unsere Musterfeststellungsklagen informieren wir auf der Seite Wir klagen für Sie! Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen!
Die Verbraucherzentrale Hessen ist ein qualifizierter Verbraucherverband für Verbandsklagen gemäß § 4 UKlaG sowie eine qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen gemäß §4 d UKlaG.