Wir klagen für Sie!
Stand:
28. Mai 2026
Unsere Musterfeststellungsklagen

Aktuelles zu unseren Musterfeststellungsklagen
- Stromio GmbH: Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Gericht ließ im Verhandlungstermin am 16.4.2026 erkennen, dass es der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen folgt. Nach Einschätzung des Gerichts seien die Kündigungen der Stromlieferverträge aus dem Jahr 2021 rechtswidrig gewesen. Den Betroffenen stünden demnach Schadensersatzansprüche zu.
Die von Stromio angebotenen Vergleichsverhandlungen scheiterten: Stromio bot einen unverhältnismäßig niedrigen Schadensersatzbetrag an und wollte formale Hürden für die Schadensregulierung aufbauen.
Mit Urteil vom 18.6.2026 hat das Gericht die fristlosen Kündigungen der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 für unwirksam erklärt und ist damit der Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen gefolgt. Sollten hier keine Rechtsmittel eingelegt werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher noch sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche gegenüber der Stromio GmbH geltend zu machen. - Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Am 18.12.2025 wurde die Musterfeststellungsklage gegen die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Die mündliche Verhandlung wurde nun auf den 26.11.2026 terminiert. Wer sich der Klage anschließen möchte kann sich nun ins Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Eine Anleitung finden Sie in unserem Artikel Musterfeststellungsklage: Ins Klageregister eintragen.
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