Aktuelles zu unseren Musterfeststellungsklagen
- Stromio GmbH: Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Gericht ließ im Verhandlungstermin am 16.4.2026 erkennen, dass es der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen folgt. Nach Einschätzung des Gerichts seien die Kündigungen der Stromlieferverträge aus dem Jahr 2021 rechtswidrig gewesen. Den Betroffenen stünden demnach Schadensersatzansprüche zu. Die von Stromio angebotenen Vergleichsverhandlungen scheiterten. Stromio bot einen unverhältnismäßig niedrigen Schadensersatzbetrag an und wollte formale Hürden für die Schadensregulierung aufbauen. In der Folge wird das OLG Hamm am 28. Mai 2026 eine Entscheidung verkünden.
- Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Am 18.12.2025 wurde die Musterfeststellungsklage gegen die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich der Klage anschließen möchte kann sich nun ins Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Eine Anleitung finden Sie in unserem Artikel Musterfeststellungsklage: Ins Klageregister eintragen.
Über unseren Newsletter halten wir Sie informiert. >> Zur Newsletter-Anmeldung