Die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit unserer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen.
Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen.
Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.
Anfang 2025 wurde diese Klage erweitert auf den Geschäftsführer persönlich sowie den Mutterkonzern, um die Chancen einer Entschädigungszahlung zu erhöhen. Auch an dieser erweiterten Klage können sich von der Kündigung betroffene Verbraucher beteiligen. Hierzu bedarf es einer erneuten Anmeldung über die Webseite des Bundesamtes für Justiz. Eine Anleitung finden Sie in unserem Beitrag Musterfeststellungsklage: Ins Klageregister eintragen.