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Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Musterfeststellungsklage gegen Stromio
Wir klagen gegen Stromio GmbH
Darum geht es

Die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit unserer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen.

Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen.

Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Anfang 2025 wurde diese Klage erweitert auf den Geschäftsführer persönlich sowie den Mutterkonzern, um die Chancen einer Entschädigungszahlung zu erhöhen. 

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Das Gericht ließ im Verhandlungstermin am 16.4.2026 erkennen, dass es der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen folgt. Nach Einschätzung des Gerichts seien die Kündigungen der Stromlieferverträge aus dem Jahr 2021 rechtswidrig gewesen. Den Betroffenen stünden demnach Schadensersatzansprüche zu, die allerdings im Einzelfall noch zu beziffern sind. Die im Gerichtstermin begonnenen Vergleichsgespräche über Zahlungen an die über 4.600 Geschädigten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollen die Parteien bis zum 15. Mai 2026 fortführen. Kommt es zu einer Einigung zwischen der Verbraucherzentrale und Stromio, muss dieser Vergleich noch vom OLG Hamm bestätigt werden. Falls keine Einigung möglich ist, wird das Gericht am 28. Mai 2026 seine Entscheidung verkünden. 

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