Musterfeststellungsklage: Das sind Ihre Vorteile

Stand: 09. Februar 2026

Lesen sie hier, welche Vorteile es haben kann, wenn Sie sich einer unserer Musterfeststellungsklagen anschließen.

Mit dem Eintrag in das Klageregister erklären Sie nur, dass ein Urteil auch für Sie bindend wäre. Weitere Verpflichtungen gehen Sie nicht ein.

  1. Kollektive Rechtsdurchsetzung: Einer klagt für viele 
    Bei der Musterfeststellungsklage klagt einer für viele - in diesem Fall die Verbraucherzentrale Hessen für alle Betroffenen aus ganz Deutschland, die sich in das Klageregister eintragen lassen. Die Musterfeststellungsklage ist die effektive Durchsetzung der Rechte von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern in einem Verfahren.
  2. Wir übernehmen das Kostenrisiko für Sie
    Wenn Sie sich ins Klageregister eintragen, haben Sie kein Kostenrisiko. Sie müssen keinen Prozesskostenvorschuss zahlen und auch keine Prozesskosten, falls wir mit unserer Klage nicht erfolgreich sein sollten. Ihnen entstehen für dieses Verfahren keine Anwaltskosten, und Sie benötigen keine Rechtsschutzversicherung und keine Prozesskostenhilfe. Wir übernehmen das komplette Kostenrisiko.
  3. Sie profitieren von unserer Erfahrung
    Die Verbraucherzentrale Hessen hat als qualifizierte Einrichtung per Gesetz eine Klagebefugnis. Die Verbraucherzentrale Hessen hat jahrzehntelange Erfahrung und Expertise in der Verbraucherarbeit und verfolgt dabei keine Gewinnerzielungsabsicht.
  4. Sie entscheiden, wann Sie der Klage beitreten wollen
    Sie können der Musterfeststellungsklage gleich nach Eröffnung des Klageregisters oder auch noch einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung beitreten. Nach der ersten mündlichen Verhandlung ist ein Beitritt zur Musterfeststellungsklage gegen Stromio nicht mehr möglich. Bei Klagen nach neuem Recht ist ein Beitritt aber noch bis drei Wochen nach Ende der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Dies gilt für unsere Klage gegen die Gas.de.
  5. Die Verbraucherzentrale Hessen hat erfahrene Rechtsexperten
    Wenn Sie sich einer unserer Musterfeststellungsklagen anschließen, benötigen Sie für das Verfahren keine eigenen Rechtsanwälte und Sachverständige. Wir bringen in das Verfahren nicht nur die langjährige Erfahrung unserer eigenen Experten ein, sondern haben für den Prozess auch externe Experten gewonnen, mit denen wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten und die sich in der Materie gut auskennen.
  6. Das Urteil ist für alle bindend
    Ein Musterfeststellungsurteil wird im Klageregister öffentlich bekannt gemacht und ist bindend für die das beklagte Unternehmen und alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Klageregister eingetragen sind. Sollte vor Gericht eine Einigung beziehungsweise ein Vergleich erzielt werden, können alle Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit wieder aus dieser Einigung oder aus dem Vergleich austreten.

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