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Musterfeststellungsklage: Das brauchen Sie für Ihre Schadensersatzansprüche

Stand:
Sie wollen sich an einer unserer Musterfeststellungsklagen beteiligen und Ihre Schadensersatzansprüche gelten machen? Mit unserer Checkliste können Sie prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihren Fall zu dokumentieren.
Jemand sortiert und stapelt zusammengeheftete Unterlagen
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Wenn Sie sich an unserer Musterfeststellungsklage beteiligen und wenn wir die Klage gewinnen, können Sie im Anschluss daran Ihren individuellen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dabei können Sie grundsätzlich auf die Urteilsgründe Bezug nehmen. Die Höhe des Schadensersatzes müssen Sie jedoch individuell nachweisen.

Wichtig: Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen an uns!

Wenn Sie uns Ihre Unterlagen zusenden, bedeutet das nicht, dass Sie ins Klageregister eingetragen werden. Sie können sich nur selbst ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Mehr zum Ablauf der Musterfeststellungsklage können Sie in diesem Artikel lesen: Musterfeststellungsklage: Das sind unsere nächsten Schritte.

Hier finden Sie eine Checkliste von Unterlagen, die Sie jetzt schon zusammenstellen sollten, damit es später für Sie leichter ist, den Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Sie werden dafür folgende Unterlagen benötigen:

  • Lieferbestätigung und Vertragsunterlagen des Energieanbieters, in denen die Tarifkonditionen stehen
  • Kündigung des Energieanbieters
  • Tarifkonditionen in der Ersatzversorgung (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen, Preisblatt)
  • Wenn Sie in die Grundversorgung gewechselt sind: die Tarifkonditionen in der Grundversorgung (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen, Preisblatt)
  • Wenn Sie einen günstigeren Vertrag als die Grundversorgung gefunden haben und zu einem anderen Anbieter gewechselt sind: die Tarifkonditionen des neuen Sondervertrages (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen)
  • Dokumentation Ihrer Stromzählerstände mit Datum (zum Beispiel als Foto)
    • bei Beginn und Ende der Ersatzbelieferung oder am letzten Tag der ursprünglich mit dem früheren Energieanbieter (beklagtes Unternehmen) vereinbarten Vertragslaufzeit
    • wenn Sie in der Grundversorgung geblieben sind: vom Beginn der Belieferung und am letzten Tag der ursprünglich mit dem früheren Energieanbieter (beklagtes Unternehmen) vereinbarten Vertragslaufzeit
    • bei einem Anbieterwechsel in einen Sondervertrag: bei Beginn der Belieferung durch den neuen Anbieter und am letzten Tag der ursprünglich mit dem früheren Energieanbieter (beklagtes Unternehmen) vereinbarten Vertragslaufzeit
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Kündigungen laufender Verträge durch Stromio sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.