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Wir klagen für Sie!

Eine Skulptur der Justitia auf einem Tisch, im Hintergrund der Hammer des Gerichts
Wir klagen für Sie!
Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit unserer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen.

Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen.

Informations-Icon mit großem weißem i

Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Anfang 2025 wurde diese Klage erweitert auf den Geschäftsführer persönlich sowie den Mutterkonzern, um die Chancen einer Entschädigungszahlung zu erhöhen. 

Auch an dieser erweiterten Klage können sich von der Kündigung betroffene Verbraucher beteiligen. Hierzu bedarf es einer erneuten Anmeldung über die Webseite des Bundesamtes für Justiz. Eine Anleitung finden Sie  unter https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/aktuelle-meldungen/energie/klage-gegen-stromio-ins-klageregister-eintragen-71116  beschrieben. 

Wichtig: 

Betroffene, die sich an der Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH beteiligen möchten, um vom Ausgang des Verfahrens zu profitieren, können sich noch bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.
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Eine Eintragung zu der erweiterten Klage auf die Stromio GmbH, den Geschäftsführer und den Mutterkonzern sollte möglichst zeitnah bis zum 29.7.2025 erfolgen!