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Wir klagen für Sie!

Eine Skulptur der Justitia auf einem Tisch, im Hintergrund der Hammer des Gerichts
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Unsere Musterfeststellungsklagen
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Aktuelles zu unseren Musterfeststellungsklagen

  • Stromio GmbH: Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Gericht ließ im Verhandlungstermin am 16.4.2026 erkennen, dass es der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen folgt. Nach Einschätzung des Gerichts seien die Kündigungen der Stromlieferverträge aus dem Jahr 2021 rechtswidrig gewesen. Den Betroffenen stünden demnach Schadensersatzansprüche zu, die allerdings im Einzelfall noch zu beziffern sind. Die im Gerichtstermin begonnenen Vergleichsgespräche über Zahlungen an die über 4.600 Geschädigten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollen die Parteien bis zum 15. Mai 2026 fortführen. Kommt es zu einer Einigung zwischen der Verbraucherzentrale und Stromio, muss dieser Vergleich noch vom OLG Hamm bestätigt werden. Falls keine Einigung möglich ist, wird das Gericht am 28. Mai 2026 seine Entscheidung verkünden.
  • Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Am 18.12.2025 wurde die Musterfeststellungsklage gegen die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich der Klage anschließen möchte kann sich nun ins Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Eine Anleitung finden Sie in unserem Artikel Musterfeststellungsklage: Ins Klageregister eintragen

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