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Klage gegen Stromio: Ins Klageregister eintragen

Sie wollen sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen? Dann müssen Sie sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Wir zeigen, wie das geht, und stellen einen Mustertext für Ihre Begründung zur Verfügung.
Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Laptop, auf dem Bildschirm die Seite des Bundesjustizamts

Die folgenden Schritte müssen Sie für die Eintragung ins Klageregister gehen:  

 

Off

 

 

Textbaustein zu Schritt 5 

In unserer Anleitung sehen Sie das Formularfeld auf der Seite des Bundesjustizamts, in dem Sie Ihrem Anspruch begründen sollen ("IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses"). Dort können Sie folgenden Text eintragen (ersetzen Sie bitte die kursiv gesetzten Angaben durch die Informationen aus Ihrem eigenen Vertrag mit Stromio):

„Ich habe als Verbraucherin/Verbraucher einen Vertrag mit der Stromio GmbH geschlossen. Meine Kundennummer lautet: XXXXXXX. Der Vertrag hätte bis zum XX.XX.202X laufen sollen.

Am XX.XX.202X habe ich von Stromio die Information erhalten, dass mein Vertrag „wegen der fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten“ rückwirkend zum 21.12.2021 beendet worden sei. Dadurch befand ich mich ab 22.12.2021 in der Ersatz-/Grundversorgung bei XXXXXX [hier Ihren neuen Energieanbieter eintragen; ergänzen Sie gegebenenfalls auch weitere Verträge während der geplanten Laufzeit des Stromio-Vertrages]. Durch die Vertragsbeendigung von Stromio sind mir höhere Kosten entstanden als bei regulärer Fortführung entstanden wären.“

>> hier geht es zu unserer Musterfeststellungsklage auf der Seite des Bundesjustizamts (Seite öffnet in neuem Tab)

Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Kündigungen laufender Verträge durch Stromio sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.