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Klage gegen Stromio: Ins Klageregister eintragen

Sie wollen sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen? Dann müssen Sie sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Wir zeigen, wie das geht, und stellen einen Mustertext für Ihre Begründung zur Verfügung.
Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Laptop, auf dem Bildschirm die Seite des Bundesjustizamts

Die folgenden Schritte müssen Sie für die Eintragung ins Klageregister gehen:  

Off

 

 

Textbaustein zu Schritt 5 

In unserer Anleitung sehen Sie das Formularfeld auf der Seite des Bundesjustizamts, in dem Sie Ihrem Anspruch begründen sollen ("IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses"). Dort können Sie folgenden Text eintragen (ersetzen Sie bitte die kursiv gesetzten Angaben durch die Informationen aus Ihrem eigenen Vertrag mit Stromio):

„Ich habe als Verbraucherin/Verbraucher einen Vertrag mit der Stromio GmbH geschlossen. Meine Kundennummer lautet: XXXXXXX. Der Vertrag hätte bis zum XX.XX.202X laufen sollen.

Am XX.XX.202X habe ich von Stromio die Information erhalten, dass mein Vertrag „wegen der fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten“ rückwirkend zum 21.12.2021 beendet worden sei. Dadurch befand ich mich ab 22.12.2021 in der Ersatz-/Grundversorgung bei XXXXXX [hier Ihren neuen Energieanbieter eintragen; ergänzen Sie gegebenenfalls auch weitere Verträge während der geplanten Laufzeit des Stromio-Vertrages]. Durch die Vertragsbeendigung von Stromio sind mir höhere Kosten entstanden als bei regulärer Fortführung entstanden wären.“

>> hier geht es zu unserer Musterfeststellungsklage auf der Seite des Bundesjustizamts (Seite öffnet in neuem Tab)

Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Kündigungen laufender Verträge durch Stromio sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.