Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, bestimmte Leistungen zu bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte. Aus diesem Grund ist das Leistungsspektrum der über 100 gesetzlichen Krankenkassen sehr ähnlich. Aber nicht gleich. Unterschiede kann es beim Service (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) und bei den Zusatzleistungen geben. Worauf es beim Vergleich der Zusatzleistungen ankommt, haben wir im Artikel „Krankenkassen zahlen viele Extras“ zusammengefasst.
So wird zwischen den Gesetzlichen gewechselt
Der Wechsel zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen ist denkbar unkompliziert. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen keinen Antragssteller ablehnen und das Verfahren ist einfach.
So funktioniert‘s: Seit dem 1. Januar 2021 kündigst Du nicht mehr bei der alten Krankenkasse, sondern erklärst gegenüber der neuen Krankenkasse den Beitritt. Die neue Krankenkasse übernimmt dann auf elektronischem Weg die Kündigung bei der alten Krankenkasse.
An deine neue Krankenkasse bist du in der Regel für 12 Monate gebunden. Allerdings: Wenn die neue Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu im Artikel „Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich“.
Die freiwillige Krankenversicherung
Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 5550 Euro (Stand: 2023) haben die Wahl. Sie können in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, dann sind sie freiwillig krankenversichert. Oder sie wechseln in eine private Krankenversicherung. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Während die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung meist von Beginn an recht hoch sind, steigern sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung erst über die Jahre.
Der große Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen: Wer sich freiwillig krankenversichert, muss keine Auskünfte über Vorerkrankungen oder persönliche Risiken geben und wird ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Die freiwillige Krankenversicherung ist übrigens auch unmittelbar nach dem Wegfall der Familienversicherung möglich.
So versicherst du dich freiwillig
Wer sich freiwillig krankenversichern möchte, muss bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Je nachdem, ob du bereits bei der Krankenkasse pflichtversichert warst oder nicht, wird sich das Verfahren leicht unterscheiden. Wenn du im Zuge deiner freiwilligen Krankenversicherung die Krankenkasse wechseln möchtest, wendest du dich an die neue Krankenkasse. Diese übernimmt die Kündigung bei der alten Krankenkasse. Wenn du dich bei deiner alten Krankenkasse weiter versichern möchtest, reicht es aus, einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung abzugeben.
Die privaten Krankenversicherungen
Wer genug verdient, verbeamtet, selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Anders als die gesetzlichen Krankenkassen sind private Krankenversicherungen wirtschaftliche Unternehmen. Sie verfolgen ein Geschäftsmodell. Das bedeutet, dass bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung das Lebensalter oder bisher gestellte Diagnosen eine Rolle spielen und in die Beitragsberechnung einfließen.
Manchen Antragsstellern wird die Aufnahme auch verwehrt. Nachteilig ist außerdem, dass es in der privaten Krankenversicherung für Ehegatten und Kinder keine beitragsfreie Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt.