In unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir auf FEATURE Fragen unserer Leserinnen und Leser und die Antworten unserer Fachleute. Schreibt uns an presse@verbraucherzentrale-hessen.de.
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Hier antworten unsere Experten auf Eure Fragen. Diesmal geht es ums Porto für Retouren beim Online-Shopping. Kai erklärt, was Sache ist.
Ja, das genügt.
Wenn ich als Verbraucher im Internet bestelle, habe ich die Möglichkeit, meinen Vertrag zu widerrufen. Dafür habe ich 14 Tage nach Vertragsschluss Zeit. Gründe muss ich nicht nennen, aber die Sachen zurückschicken.
Dann stellt sich die Frage, wer die Kosten für das Paket trägt. Bis vor einigen Jahren waren die Regeln etwas kundenfreundlicher als heute. Inzwischen kann der Händler von mir verlangen, dass ich das Paket bezahle. Darauf muss er mich hinweisen. Ein Gesetz empfiehlt dem Händler, wie er diesen Hinweis formulieren könnte. Diese Empfehlung geht davon aus, dass der Hinweis in der Belehrung über den Widerruf steht. Entscheidend ist, dass ich die Informationen schon vor dem Vertragsschluss sehen kann. Falls nicht, sind sie wirkungslos.
Außerdem kann es sein, dass der Händler an anderer Stelle Versprechungen macht. Falls er irgendwo auf seiner Seite zusagt, die Rücksendung zu zahlen, muss er sich daran halten. Deswegen ist es sinnvoll, das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor dem Kauf zu überfliegen. Denn auch hier könnten Infos über die Kosten der Rücksendung stehen.
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