Dreiecksbeziehungen sind juristisch betrachtet immer schwierig. Alles wird komplizierter. Geltendes Gesetz wird quasi um die Ecke geführt. Verbraucherinnen und Verbraucher sind in Deutschland und der EU bei Onlinekäufen rein theoretisch gut geschützt. Wir haben Widerrufsrechte und das Recht auf Gewährleistung. 14 Tage nach Lieferung kann man Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben und Neuware muss zwei Jahre lang halten.
Aber: Diese Rechte haben wir nur gegenüber dem Verkäufer. Die Vermittlungsplattform ist für all diese Ansprüche nicht der richtige Ansprechpartner. Und die Plattformen tun das Naheliegende: Sie machen es sich einfach. Sie geben vielleicht noch ein paar freiwillige Garantien oder begrenzte Rückgabemöglichkeiten nach ihren eigenen Regeln. Und immer, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehr auf ihre Rechte beharren, lässt sich das elegant abbügeln: „Wir sind hier nicht der Verkäufer, da müssen Sie sich an den Verkäufer wenden.“
Kaum zu glauben: Die Verbraucherzentrale Brandenburg erhielt Beschwerden, weil die Wish-Konten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesperrt wurden. Der Grund: übermäßig viele Rückerstattungsversuche. Die Betroffenen konnten den Support nicht mehr kontaktieren. Weiter einkaufen war allerdings noch möglich – um den guten Ruf wieder herzustellen. Klingt nach einer großartigen Idee.
Wir starten den Selbstversuch.
Wir möchten bei wish.com Kopfhörer für 27 Euro kaufen. Sieht aus wie ein fairer Deal. Der Verkäufer heißt JinFan. Aber wo sitzt er und wie kann ich ihn erreichen?