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Gut zu wissen: Vortragsreihe Finanzen startet im April

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bietet Online-Vorträge zu Riester-Verträgen, Versicherungen rund ums Einfamilienhaus und zur geförderten Altersvorsorge an
Ein junges paar im Hintergrund hält gemeinsam einen Hausschlüssel in die Kamera

In ihrer Vortragsreihe „Gut zu wissen“ bietet die Verbraucherzentrale Hessen im April und Mai insgesamt drei Online-Vorträge zu verschiedenen Finanzthemen an. 

Am 19. April 2023 geht es um Riester-Verträge kurz vor der Rente, am 3. Mai um Versicherungen rund ums Eigenheim und am 10. Mai um die geförderte Altersvorsorge. Die Teilnahme an allen Vorträgen ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

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Riester-Verträge kurz vor der Rente - Mittwoch, 19.04.2023, 17.00 bis 18.30 Uhr

Für viele Riester-Sparer stellt sich kurz vor der Rente die Frage, was sie mit ihren Rücklagen aus dem Riester-Vertrag anfangen können. Manche wollen eine lebenslange Rente, andere Geld in ihre selbst genutzte Immobilie investieren. Viele unterliegen dem Irrtum, sie könnten sich die volle Guthabensumme einschließlich der erhaltenen Zulagen in einer Summe als Kapital auszahlen lassen. Andere stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die von ihrem Anbieter angebotene Rente anzunehmen. Wieder andere wollen wissen, was mit ihrem Guthaben geschieht, wenn sie versterben. Wenig bekannt ist die Möglichkeit, mit Hilfe des Riester-Guthabens die eigene selbst genutzte Immobilie seniorengerecht umzubauen. Die Expertinnen der Verbraucherzentale Hessen werfen die wichtigsten Fragen rund um die fälligen Riester-Guthaben auf, damit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zielvoller geplant werden kann.  

Versicherungen rund ums Einfamilienhaus - Mittwoch, 03.05.2023, 17.00 bis 18.30 Uhr

Wer ein Einfamilienhaus kauft oder baut, erbt oder geschenkt bekommt, muss sich eingehend mit dem Thema Versicherungen befassen. Denn die eigenen vier Wände stellen meist einen erheblichen Wert dar, möglicherweise sind sie auch noch mit Krediten belastet. Um sich für den Fall der Fälle finanziell abzusichern, sind einige Versicherungen unerlässlich. Im Vortrag erläutert die Expertin, welche Versicherungen Eigentümer von Einfamilienhäusern wirklich brauchen und auf welche Details dabei zu achten ist.

Geförderte Altersvorsorge - Mittwoch, 10.05.2023, 17.00 bis 18.30 Uhr

Basisrente, Riester-Vertrag, betriebliche Altersvorsorge – eine Vielzahl von Angeboten steht zur Auswahl, um die gesetzliche Rente einmal zu ersetzen oder zu ergänzen. Die Voraussetzungen und Bedürfnisse sind je nach Lebenssituation und Erwerbsbiografie sehr unterschiedlich. Der Staat fördert deshalb verschiedene Arten der Altersvorsorge. Im Vortrag beleuchten unsere Expertinnen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung und die Vor- und Nachteil der verschiedenen Modelle.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.