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Effizientere Verbandsklage wird greifbar

Pressemitteilung vom
Statement der Verbraucherzentrale Hessen
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

In der heutigen letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause steht das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 auf der Tagesordnung. Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung nun auf einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie verständigt, der die Kollektivinteressen der Verbraucher durch die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen, wesentlich verbessert

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Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen sagt dazu: „Wir versprechen uns von dem heutigen Tag, dass nun endlich der Weg zu einer effizienteren Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten geebnet wird. Damit erhalten geschädigte Verbraucher die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt in demselben Verfahren geltend zu machen. Individualklagen in nicht unerheblicher Zahl entfallen damit, was die Gerichte entlasten und Verbrauchern schneller zu ihrem Recht verhelfen wird. Positiv bewerten wir, dass der Gesetzentwurf eine Regelung enthält, wonach sich betroffene Verbraucher bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung durch Eintragung ins Verbandsklageregister dem Verfahren anschließen können.“

Hintergrund

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte mit ihrem Politikbrief im Frühjahr 2022 und mit ihrem verbraucherpolitischen Frühstück im Dezember 2022 die politische Debatte zur Umsetzung der EU-Richtlinie mitgeprägt.

Sie führt zudem beim Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen I-2 MK 1/22 eine Musterfeststellungsklage gegen den Billigstromanbieter Stromio GmbH. Die Stromio GmbH hatte im Dezember 2021 alle Stromverträge fristlos gekündigt. Das Oberlandesgericht soll nun für alle, die sich im Klageregister eingetragen haben, feststellen, dass diese Kündigungen unwirksam waren und die Stromio GmbH zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Über 3.000 Betroffene haben sich bisher im Register angemeldet. Mit einem positiven Urteil können in einem weiteren Schritt diejenigen, die sich bis zum Ablauf des Tages vor der ersten mündlichen Verhandlung im Klageregister angemeldet haben, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Stromio GmbH geltend machen, was nach gegenwärtigem Stand über 3.000 Individualklagen nach sich ziehen würde.

Weitere Informationen zur Verbandsklagerichtlinie in unserem Politikbrief.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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