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Vorsicht vor falschen Wohnungsangeboten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen zeigt, wie Verbraucher und Verbraucherinnen die Maschen der Trickbetrüger erkennen und sich vor ihnen schützen können
Eine Hand reicht Geldscheine zu einer anderen Hand, die aus einem Bildschirm kommt

Bezahlbarer Wohnraum auf dem umkämpften Wohnungsmarkt zu finden, ist schwierig. Betrüger nutzen das aus, indem sie gefälschte Wohnungsanzeigen auf Internetportalen veröffentlichen. Sie wollen nicht nur persönliche Daten von Wohnungssuchenden ergattern, sondern auch Kaution und die erste Miete im Voraus erhalten. Dies ist keine neue, aber eine gängige Methode, um verzweifelten Wohnungssuchenden Geld oder vertrauliche Daten zu entlocken. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, um betrügerische Immobilienangebote zu erkennen und sich zu schützen.

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¬Auf ihr Such-Inserat für eine Wohnung im Taunus erhielt Marion S. aus Hofheim ein Wohnungsangebot über eine 90 Quadratmeter große Wohnung zu einer monatlichen Warmmiete von 1.115 Euro. Die Konditionen klangen gut, und Frau S. war überzeugt, sofort zuschlagen zu müssen.

Im weiteren Schriftverkehr erfährt sie, dass die vermeintliche Vermieterin im Ausland lebt und bei der Wohnungsbesichtigung nicht anwesend sein wird. Damit die Wohnung besichtigt werden kann, stellt sie jedoch einen Schlüssel zur Verfügung. Die vermeintliche Vermieterin verweist auf das Schutzprogramm "eBay Sicher Bezahlen", das ihr von ihrem Anwalt empfohlen worden sei. Um den Wohnungsschlüssel zu erhalten, soll die Interessentin 2.600 Euro auf ein Treuhandkonto überweisen. Dieser Betrag beinhaltet die monatliche Miete und die Kaution. Man verspricht ihr, die Anzahlung zurückzuerstatten, falls sie die Wohnung nicht annimmt.

Die Abwicklung über Ebay erschien Marion S. auf den zweiten Blick suspekt, so dass sie beschloss, das Geld nicht an Ebay zu überweisen. In diesem Fall hätte es auch anders laufen können: Der Geldbetrag wäre vorab als Sicherheit überwiesen worden. 

eBay oder andere Treuhandgesellschaften bieten keine Besichtigungen an 

"Die Lage von Frau S. ist typisch für solche Betrugsfälle", sagt Olesja Jäger, Verbraucherreferentin der Verbraucherzentrale in Hessen. Das Muster ist immer dasselbe: Der Interessent überweist die erste Miete und Kaution, danach gibt es entweder keinen oder sehr wenig Kontakt. Es stellt sich heraus, dass die Wohnung entweder nicht existiert oder bereits von jemandem bewohnt wird, der von dem Betrug nichts weiß. "Wenn man eine Wohnung besichtigen möchte und dazu eBay oder eine andere Treuhandgesellschaft nutzen soll, sollte man vorsichtig sein, da solche Unternehmen keine Besichtigungsdienstleistungen anbieten. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht", sagt Jäger.

Falls der Interessent die Lage nicht sofort erfasst und das Geld bereits überwiesen hat, empfiehlt es sich, zusätzlich neben der Anzeige bei der Polizei auch das jeweilige Immobilienportal zu informieren, um andere Wohnungssuchende vor denselben Masche zu schützen. 

Warnsignale erkennen 

Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, auf die Wohnungssuchende achten sollten, um sich vor falschen Wohnungsangeboten zu schützen. Dazu gehören:

  • Auffällig günstige Miete im Vergleich zu ähnlichen Objekten.
  • Kontaktaufnahme aus dem Ausland.
  • Aufforderung zur Überweisung von Kaution oder Miete vor der Besichtigung.
  • Vortäuschen einer Zusammenarbeit mit Firmen wie Booking.com, Airbnb oder Ebay zur Abwicklung von Besichtigung und Vorauszahlung.

Weitere Tipps, um betrügerische Wohnungsinserate zu erkennen, hat die Verbraucherzentraler Hessen auf Ihrer Website zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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