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Schrottkleider, unwiderruflich: Wenn der Shop plötzlich im Ausland sitzt

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Meine Verbraucherrechte sind nur etwas wert, wenn ich sie auch durchsetzen kann. Außerhalb der EU wird das schwierig. Wir sprechen heute über einen zuletzt typischen Fall – Schrottkleider aus Asien reisen einmal um die Welt, um dann im Müll zu landen.
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Schrottkleider, unwiderruflich

Das Recht auf Widerruf gehört zu den mächtigsten Mitteln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer den Online-Kaufvertrag widerruft, kann die Ware zurückgeben und sein Geld zurückverlangen. Ohne Begründung, 14 Tage lang nach Lieferung. Aber was, wenn der Händler sich querstellt?

International sind solche starken Verbraucherrechte alles andere als selbstverständlich. Das deutsche Widerrufsrecht geht auf europäische Normen zurück. Deutsche und europäische Anbieter müssen sich also auf jeden Fall daran halten. Und wir können eigentlich auch widerrufen, wenn ein Anbieter zwar nicht aus Deutschland oder der EU kommt, sich aber an deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher wendet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Shop in deutscher Sprache angelegt ist und Euro-Preise anzeigt. „Eigentlich“ klingt nach einer gefährlichen Einschränkung. Tatsächlich wird es leider oft kompliziert, wenn der Anbieter im weit entfernten Ausland sitzt.

Martina hat Probleme beim Kleidungskauf (und ist damit leider aktuell nicht allein). Sie kaufte auf einer deutschsprachigen Seite ein. Dabei geriet sie jedoch an einen chinesischen Shop, ohne es zu ahnen. Die gelieferte Ware lässt zu wünschen übrig. Den Widerruf will der Shop aber nur zulassen, wenn Martina die Sachen nach China sendet. Auf ihre eigenen Kosten. Dass das oft unwirtschaftlich ist, wissen die Shops vermutlich. Was passiert jetzt mit den Schrottkleidern?

 

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