Ab Dezember 2021 gilt ein neues Gesetz im Bereich der Telekommunikation. Für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sind das sind mindestens fünf gute Nachrichten. Kai spricht über die wichtigsten Neuerungen, eine ärgerliche Postkarte und was ein Kater mit alldem zu tun hat.
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Kurz vor der Bundestagswahl war der Gesetzgeber nochmal richtig fleißig mit den Änderungen. Die eine oder andere Norm für den Verbraucherschutz wurde auch angepasst. Bis die neuen Regeln gelten, dauert es meist ein bisschen. Fürs Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es aber im Dezember 2021 so weit. Die neue Fassung kommt.
Im Gepäck hat das neue TKG einen Haufen Regeln zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die wichtigste Neuerung: Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann man einen Telekommunikations-Vertrag nun mit einer Monatsfrist kündigen. Bisher waren immer wieder viele in ungewollten Vertragsverlängerungen gefangen. Wer den Kündigungszeitpunkt verpasste, war oft zwölf weitere Monate zur Zahlung verpflichtet.
Vorschnelle Verträge und langsames Internet
Auch weitere Ärgernisse will das Gesetz beseitigen. So soll es künftig besseren Schutz vor untergeschobenen Verträgen geben. Dazu sind die TK-Unternehmen verpflichtet, noch vor einem Vertragsschluss Infos über den Vertrag in Textform auszuhändigen. Die Infos beinhalten zum Beispiel Laufzeiten und Preise und sollen unsaubere Vertriebsmethoden erschweren.
Das Gesetz bringt auch ein ausdrückliches Recht auf schnelles Internet. Versprechen Unternehmen eine bestimmte Geschwindigkeit und liefern nur erheblich langsameres Internet, dürfen Kundinnen und Kunden ihre Zahlungen mindern oder sogar kündigen. Diese Änderungen und mehr bespricht Kai in Folge 14 von recht auf audio.
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