Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wieviel muss gespart werden, um die Förderung zu bekommen?

Stand:
Im Riester-System gefördert wird nur, wer eigene Sparleistungen erbringt. Dabei ist zu unterschieden zwischen dem so genannten Mindesteigen- und dem Gesamtsparbeitrag.
rosafarbene Sparschweine in einer Reihe
Off

Ermittlung des Gesamtsparbeitrages

Um die Zulagen ungekürzt zu erhalten, muss der Sparbeitrag pro Jahr vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen - und zwar maximal jährlich 2.100,00 Euro und mindestens 60,00 Euro (Sockelbetrag) pro Jahr.

Ermittlung des Mindesteigenbeitrages

Vom ermittelten Gesamtsparbeitrag werden die Zulagen abgezogen. Nur wenn der so festgestellte Mindesteigenbeitrag gespart wird, gibt es die Zulagen ungekürzt. Bei Unterschreitung wird die Zulage im Verhältnis des tatsächlich gezahlten Eigenbeitrages gekürzt. Ein Beispiel:

 
Berechnung Eigenbeitrag1
 

Mindestens

Maximal

Gesamtsparleistung 4% von 35.000,00 Euro

1.400,00 Euro

2.100,00 Euro

./. Grundzulage

175,00 Euro

175,00 Euro

./. Kinderzulage2

0,00 Euro

0,00 Euro

= Eigenbeitrag3

1.225,00 euro

1.925,00 Euro

1.) Single mit rentenversicherungspflichtigem Bruttoeinkommen im Vorjahr von 35.000,00 Euro

2.) je nach kindergeldberechtigtem Kind entsprechend dem Geburtsjahr des Kindes: 185,00 Euro bei Geburt vor 2008 oder 300,00 Euro bei Geburt ab 2008

3.) Hinweis: Mögliche Steuerersparnisse durch Abzug von Sonderausgaben werden bei dieser Beispiel-Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Zulagen für unmittelbar Förderberechtigte ohne Mindestbeitrag sieht das Gesetz nicht vor. Daher müssen alle, deren eigener Beitrag durch Abzug der Zulagen unterhalb des Sockelbetrags von 60,00 Euro pro Jahr liegt, mindestens diese 60,00 Euro sparen.

Beispiel: Das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres beträgt 10.000 Euro. Vier Prozent davon sind 400,00 Euro. Zur Grundzulage in Höhe von 175,00 Euro kommen Kinderzulagen für zwei Kinder hinzu, die vor 2008 geboren sind: jeweils 185,00 Euro. Insgesamt besteht ein Anspruch auf 545,00 Euro Zulagen. Die Zulagen sind in diesem Fall höher als der ermittelte Gesamtsparbeitrag. Aufgrund der Regelung "keine Förderung ohne eigenen Beitrag" müssen 60,00 Euro als eigene Mittel gespart werden, um den Anspruch auf Zulagen zu realisieren.

Ändern sich die Familien-, Arbeits- oder Einkommensverhältnisse wird der gesparte Mindesteigenbeitrag eventuell zu niedrig, mit der Konsequenz gekürzter Zulagen.

Überprüfen Sie am Ende des jeweiligen Beitragsjahres, ob der aktuelle Eigenbeitrag für das Folgejahr ausreichend ist, die Ihnen zustehenden Zulagen ungekürzt zu erhalten! Falls nicht, passen Sie den Eigenbeitrag entsprechend an. Die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens finden Sie in der Regel in der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Monats Dezember.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.