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Wahlstation für Rechtsreferendare (w/m/d)

Theorie in Praxis umsetzen und spannende Einblicke ins Verbraucherrecht gewinnen? Wir freuen uns auf Verstärkung im Referat Recht und Digitales!

Die Verbraucherzentrale Bayern sucht für ihre Geschäftsstelle in München zivilrechtlich und wirtschaftsrechtlich orientierte Referendare (w/m/d).

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Verbraucher beraten, Verbraucher bilden, Verbraucherrechte stärken – dafür stehen wir 
als anbieterunabhängige Organisation.
Bei der Verbraucherzentrale Bayern arbeiten wir motiviert, lösungsorientiert und mit 
einer großen Portion Leidenschaft in Fragen des privaten Konsums. Darüber hinaus sind
wir eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). 
Die Verbraucherzentrale Bayern sucht für ihre Geschäftsstelle in München zivilrechtlich 
und wirtschaftsrechtlich orientierte Referendare (w/m/d).

  • Während Ihrer Ausbildung werden Sie mit den Aufgaben der Verbraucherzentrale
    Bayern vertraut gemacht und an den konkreten Arbeitsabläufen beteiligt.
  • Im Rahmen der Verbandsklagetätigkeit arbeiten Sie an der Prüfung juristischer
    Sachverhalte zur Vorbereitung gerichtlicher und außergerichtlicher
    Unterlassungsverfahren nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 
    (UWG) mit.
  • Auch die rechtliche Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehört zu 
    Ihren Tätigkeiten.
  • Weitere Aufgaben sind die schriftliche Verbraucherberatung, die interne
    Prozessbetreuung, die Verfassung kleinerer Rechtsgutachten, die Korrespondenz
    mit Unternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien sowie die Internetrecherche.

Sind Sie interessiert, einen Teil Ihrer Ausbildung während Ihres Rechtsreferendariats bei 
uns zu absolvieren? Dann melden Sie sich bei uns.

 

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.