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Einheit III: Die Taktik Wer A sagt, muss auch B sagen - Tipps im Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst, um deine Ziele im Blick zu behalten.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Ändere deine Meinung bis DU zufrieden bist - Wenn du merkst, dass du mit der Richtung oder dem Ergebnis des Gesprächs unsicher oder nicht zufrieden bist, hast du jederzeit die Freiheit, deine Meinung zu überdenken und zu ändern. Meinung ändern ist also erlaubt!
  2. Du entscheidest, welche Informationen du wann preisgibst - Lass die Situation zunächst auf dich wirken und die Finanzberater:in sprechen. So kannst du dir einen ersten Eindruck verschaffen und dich mit deinen Interessen und deinem Ziel im Hinterkopf auf das Gespräch einstellen.
  3. Unterschreib nicht sofort, auch wenn du im Gespräch oft zugestimmt hast - Egal, wie oft du im Gespräch "Ja" sagst. Das heißt nicht, dass du auch direkt "Ja" zum Vertrag sagen musst. Nimm dir die Zeit, das Gespräch in Ruhe Revue passieren zu lassen.
  4. Hab DEIN Ziel im Blick - Mach dir vor dem Gespräch bewusst, was DU möchtest und welches Ziel DU hast! Hierzu kannst du dir auch die Unterstützung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg holen. Mit deinem Ziel vor Augen ist es leichter, bei den für dich relevanten Themen zu bleiben, nicht bedarfsgerechte Angebote zu ignorieren und das Gespräch in deinem Sinne zu gestalten.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
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DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.