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Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Stand:
Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen. Wir klären das Wichtigste rund um die Patientenverfügung, mit der Sie regeln, welche Untersuchungen und Behandlungen Sie wünschen.
Frau beim Arzt
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Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist.

In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung wird nur herangezogen, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Im Vortrag aus Hessen besprechen wir, auf welche formalen und inhaltlichen Kriterien Sie bei der Abfassung einer Verfügung achten sollten und wo Sie die Patientenverfügung aufbewahren sollten.

Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters

Format: Online- oder Präsenzvortrag

Dauer: etwa eine Stunde. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns: bildung@verbraucherzentrale-hessen.de

Unsere Bildungsangebote für Institutionen: Vier Personen besprechen sich in einem Büro

Bildungsangebote für Institutionen

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