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Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Stand:
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer sich um Ihre gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.
Mann umarmt ältere Frau
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Mit einer Vorsorgevollmacht soll eine gesetzliche Betreuung nicht notwendig werden: Sie bestimmen, wer Sie gegenüber Ärztinnen und Ärzten, gegenüber Kranken- und Rentenversicherung und anderen Behörden vertreten und wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll.

Ihre Vorsorgevollmacht gibt im gesundheitlichen Bereich Ihrer Patientenverfügung eine "Stimme“. Sie ernennen eine Person, die Auskunft von den Ärzten erhält und Ihre Interessen gegenüber den Behandelnden vertritt.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Vorsorgevollmacht und geben Tipps zur Abfassung.

Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters

Format: Online- oder Präsenzvortrag

Dauer: etwa eine Stunde. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns: bildung@verbraucherzentrale-hessen.de