Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Buchtitel "Behinderung und Teilhabe": Pressematerial

Trotz Behinderung mitten im Leben
Ratgeber zeigt Wege zu Selbstbestimmung und Teilhabe
Off

Titelbild des Ratgebers Behinderung und TeilhabeViele meinen, Menschen mit Behinderung seien Rollstuhlfahrer, Blinde oder Personen mit angeborenen Einschränkungen. Doch die Formen sind vielseitig – und es kann jeden und jede treffen. Meist sind Handicaps bleibende Folgen von Krankheiten und oft gar nicht sichtbar. Der aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Behinderung und Teilhabe“ gibt einen Überblick über Leistungen und Rechte im komplexen „Behindertenrecht“. Er bietet Orientierung, welche Rechte Betroffene im Arbeitsleben haben und wie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Ein wesentlicher Aspekt für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Eingliederung. Hilfen kommen sowohl für Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen in Betracht. Das Buch informiert über die vielfältigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, den besonderen Kündigungsschutz, die Aufgaben des Integrationsamts und Pflichten von Arbeitgebern. Der Ratgeber zeigt, welche Angebote Inklusion befördern, wie „personenzentrierte“ Hilfen hierbei individuell passende Lösungen bieten. Auch spezielle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden vorgestellt. Ein umfassender Serviceteil mit Links, Literatur und wichtigen Adressen weist den Weg, um die vielfältigen Aspekte des Behindertenrechts vertiefen zu können.

Der Ratgeber „Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.