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Buchtitel "Kosten u. Vertragsfallen beim Immobilienkauf": Pressematerial

Kostenplanung auf sicherem Fundament: Ratgeber informiert über Fallen beim Immobilienkauf
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Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim ImmobilienkaufWer derzeit Haus oder Eigentumswohnung kaufen will, weiß um Immobilienpreise auf Rekordniveau und steigende Hypothekenzinsen. Auch wenn man sich darüber ärgert: Diese Kosten lassen sich einplanen. Als Falle entpuppen können sich hingegen die Posten, die beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie erst einmal unter den Tisch gefallen sind. Weil etwa der Bauträger nicht deutlich genug informiert hat, dass noch Kosten für das Anfahren von Mutterboden anfallen. Oder beim Verkauf der tatsächliche Sanierungsbedarf der Immobilie verschleiert wurde. Die Neuauflage des Ratgebers „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale bietet das notwendige Handwerkszeug, um häufige Risiken rechtzeitig zu erkennen und das Fundament für eine solide Kostenplanung zu legen.

Ob unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen, viel zu ungenaue Zahlungspläne oder ein hoher Sanierungsbedarf – 80 Checkblätter sind der Schlüssel, um Offerten und Kaufverträge auf verschleierte Kosten hin abzuklopfen. Viele weitere helfen dabei, mögliche Fallen im Vertrag aufzudecken. Das Buch bietet darüber hinaus wichtige Hintergrundinformationen und verschafft mit Hilfe von Fragebögen und Übersichten einen Überblick, ob die ins Auge gefasste Immobilie trotz der eventuell zu erwartenden Zusatzkosten und Risiken überhaupt noch in Frage kommt oder nicht.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Haus oder Wohnung – neu oder gebraucht“ hat 272 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.