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Erpressung im Netz: So wehren Sie sich richtig

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Drohungen per E-Mail oder Messenger, intime Bilder oder angebliche Beweise für Straftaten – Online-Erpressung kann jeden treffen. Nicht immer ist etwas Wahres an einer solchen Drohung. Doch Sie sollten sie immer ernst nehmen, allerdings ohne dabei in Panik zu verfallen. Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie reagieren sollten, warum Zahlungen keine Lösung sind und welche Schritte jetzt wichtig sind.
Schmuckbild: Erpressung im Netz
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Eben lief noch alles normal – und plötzlich ist der Bildschirm schwarz. „Ihre Daten sind verschlüsselt! Zahlen Sie, sonst sind sie weg!“ Hinter dieser Masche steckt Ransomware. Hacker sperren den Zugriff auf Dateien und verlangen Lösegeld, meist in Kryptowährung. Doch selbst wer zahlt, bekommt keine Garantie – oft bleibt der Rechner blockiert oder die Betroffenen werden später erneut erpresst. Besonders dreist: Manche Kriminelle drohen sogar, private Daten und Bilder zu veröffentlichen.

Was kann ich tun?

Sie haben eine Erpresser-Mail erhalten oder werden unter Druck gesetzt? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, die Bedrohung einzuordnen und richtig zu reagieren. Die Checkliste zeigt, welche Schritte Sie unternehmen sollten – von der Beweissicherung über eine mögliche Strafanzeige bis hin zum Schutz Ihrer Daten.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.