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Fakeshops entlarven: Sich und andere schützen

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Täuschend echte Online-Shops, unschlagbare Preise – und am Ende Betrug! Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie Fakeshops erkennen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen: von der Kontaktaufnahme mit der Bank bis hin zur Anzeige.
Schmuckbild: Grafik Fakeshops
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Schnäppchen gefunden? Doch Vorsicht – es könnte eine betrügerische Webseite sein. Diese gefälschten Online-Shops sehen täuschend echt aus, kopieren Marken und locken mit unschlagbaren Preisen. Doch nach der Zahlung folgt das böse Erwachen: Keine Lieferung, keine Flugtickets, keine Unterkunft, minderwertige Ware oder dreiste Fälschungen. Noch schlimmer: Kriminelle stehlen auch Ihre Daten für weiteren Betrug. Viele dieser Shops verschwinden schnell und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Einmal gezahlt, ist das Geld meist für immer weg.

Was kann ich tun?

Sie haben bei einem Online-Shop bestellt, aber keine Ware erhalten? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, einen Fakeshop zu identifizieren und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Die individuelle Checkliste enthält wichtige Maßnahmen: Sie erfahren, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen und was Sie dafür tun können, worauf Sie bei der Beweissicherung achten sollten und wann eine Strafanzeige sinnvoll ist. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen und weitere Betrugsversuche vermeiden.

Geben Sie hier die Shop-URL ein und wir prüfen den Shop. Sie erhalten dann konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie noch zu Ihrem persönlichen Problem eine Checkliste erstellen lassen. Klicken sie dafür unten auf der Seite mit den Prüfergebnissen auf „Weiter". 

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.