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News: Unterrichtsmaterial zu Algorithmen, Dark Patterns und Datenschutz

Stand:
Was wäre, wenn Computer Schulnoten vergeben würde? Wie erkenne ich, wenn Websites mein Verhalten beeinflussen? Und was dürfen Unternehmen über mich wissen? Ist Datenschutz nervig oder doch eher gut?
Unterrichtsmaterial zur Aufklärungskampagen "Algo...was?!" Collage der drei Titelblätter der Materialien

Wie wäre es, wenn ein Computer die Schulnoten vergeben würde? Wie erkenne ich, wenn Websites mein Verhalten beeinflussen? Und was dürfen Unternehmen über mich wissen? Nervt Datenschutz nur - oder ist er für etwas gut?

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Im Rahmen der Kampagne "Algo...was?!" hat die Verbraucherzentrale Hessen Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufen I und II entwickelt. Sie bauen auf einander auf, können aber auch unabhängig voneinander zum Einsatz kommen.

Die Lerneinheiten sind so konzipiert, dass sie auf den Lebensalltag von Schülerinnen und Schülern Bezug nehmen und sie für den Einsatz von Algorithmen zu sensibilisieren Die Jugendlichen sollen erkennen können, welche Folgen sich für ihr eigenes Lebensumfeld aus dem Umgang mit digitalen Anwendungen und dem Einsatz von Algorithmen ergeben.

 

Die Kampagne "Algo...was?!" wurde gefördert vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Logo des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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