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Geld zurück? – Nicht immer garantiert.

Stand:
Wenn der Shop insolvent ist, sind schlimmstenfalls Geld und Ware weg.
Ein Saugroboter auf einem glatten Boden
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Das ärgert uns

14 Tage Geld-zurück-Garantie beim Kauf eines Staubsauger-Roboters – das klang für Herrn B. verlockend, und so bestellte er ein Gerät im Onlineshop. Schnell erhielt er auch das Paket. Aber nach umfangreicher Testung gefiel ihm der Staubsauger-Roboter nicht. Er widerrief den Vertrag und schickte den Staubsauger zurück.

Während er noch auf die Rückerstattung des Kaufpreises wartete, erhielt er ein Schreiben: Die Firma sei insolvent und er würde sein Geld nicht zurückbekommen. Heißt: Kein Geld – kein Staubsauger. Auf der Internetseite des Online-Shops konnte Herr B. allerdings nicht erkennen, dass die Firma insolvent sei. Wütend wandte er sich an die Verbraucherzentrale Hessen.    

Das ist geregelt

Auf der Webseite eines Shops wird man nicht erkennen, wie es finanziell um ihn steht. Die Veröffentlichung von Informationen über Insolvenzen ist aber gerade für Gläubiger und andere Beteiligte interessant. Sie erfolgt nicht durch das Unternehmen, sondern über eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Herr B. wird sein Geld vom Händler nicht zurückerstattet bekommen, es fließt in die Insolvenzmasse ein. Kunden des Shops haben zwar die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung beim Insolvenzverwalter zu stellen. Wenn überhaupt, erhalten sie dann aber oft nur einen kleinen Prozentsatz des eigentlichen Preises zurück.

Allerdings: Wenn der Händler mit einer Geld-zurück-Garantie wirbt, obwohl von vornherein klar ist, dass aufgrund der Insolvenz eine Rückzahlung alles andere als garantiert ist, so ist dieses Geschäftsgebaren aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen klar wettbewerbswidrig.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wie es einem Onlineshop finanziell geht, können Sie seiner Internetseite nicht ansehen. Oft stoßen Sie aber im Netz auf Kundenbewertungen, die darauf hinweisen, ob mit einem Händler etwas nicht stimmt. Dies war auch bei dem Shop der Fall, wo Herr B. seinen Kauf getätigt hat. Hier warnten Verbraucher*innen in den Bewertungen davor, bei diesem Shop zu bestellen. Aktuelle Kommentare berichteten sogar, dass der Shop insolvent sei.

Informieren Sie sich deshalb im Netz, bevor Sie bei einem unbekannten Shop bestellen. Wenn Sie erfahren, dass ein Shop insolvent ist und die Ware noch nicht zurückgeschickt haben, verkaufen Sie sie lieber privat. So begrenzen Sie den finanziellen Verlust.  

 

Stadtsparkasse München Schriftzug

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Münzen gestapelt auf Geldscheinen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.