Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Bei Schwangerschaft nur pasteurisierte Säfte - steht aber nicht auf Verpackung

Stand:
Ich bin schwanger und soll nur Saft trinken, der über 70 °C erhitzt wurde. Doch auf abgepackten Säften (Tetrapack/Flasche) fehlt oft die Angabe zur Pasteurisierung. Es steht nur „aus Konzentrat“, „Nektar“ oder „Direktsaft“. Gilt das auch für Zitronensaft in kleinen Plastikflaschen mit grünem Deckel?
Eine Frau steht am Supermarktregal und betrachtet die Waren.
Off

Eine Gefahr durch Keime oder unerwünschte Mikroorganismen kann durch unbehandelte, frischgepresste Säfte, mit sehr kurzer Haltbarkeit ausgehen. 
Säfte, die Sie im Handel kaufen, sind pasteurisiert ( kurzzeitiges Erhitzung auf 70 bis 90 Grad Celsius) oder hochdruckpasteurisiert. Auch letzteres Verfahren, was immer häufiger angewandt wird, inaktiviert unerwünschte Mikroorganismen und Enzyme. Keime wie Listerien, E.Coli und Salmonellen oder Schimmelpilze halten dem Druck nicht stand, Enzyme, die für das braunwerden von Früchten verantwortlich sind, verlieren ihre Wirkung. Dies hilft das Erkrankungsrisiko durch Mikroorganismen zu senken. Gleichzeitig steigt die Haltbarkeit der Produkte und die Inhaltstoffe bleiben weitgehend erhalten.
Frische Säfte halten etwa drei Tage, nach der Behandlung etwa 3 Monate. Auch der der genannte Zitronensaft hat eine längere Haltbarkeit, was darauf schließen lässt, dass er pasteurisiert ist. 
Eine Kennzeichnungspflicht für die Art der Haltbarmachung existiert für Säfte nicht. 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir können keine Anbieternennungen veröffentlichen. Sie werden gegebenenfalls von uns gelöscht oder durch neutrale Bezeichnungen ersetzt.

Die Verbraucherzentrale nutzt und speichert die in diesem Kommentarfeld erhobene E-Mail-Adresse ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Kommentars im Forum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z.B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*Pflichtfelder

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.