Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Bei Schwangerschaft nur pasteurisierte Säfte - steht aber nicht auf Verpackung

Stand:
Ich bin schwanger und soll nur Saft trinken, der über 70 °C erhitzt wurde. Doch auf abgepackten Säften (Tetrapack/Flasche) fehlt oft die Angabe zur Pasteurisierung. Es steht nur „aus Konzentrat“, „Nektar“ oder „Direktsaft“. Gilt das auch für Zitronensaft in kleinen Plastikflaschen mit grünem Deckel?
Eine Frau steht am Supermarktregal und betrachtet die Waren.
Off

Eine Gefahr durch Keime oder unerwünschte Mikroorganismen kann durch unbehandelte, frischgepresste Säfte, mit sehr kurzer Haltbarkeit ausgehen. 
Säfte, die Sie im Handel kaufen, sind pasteurisiert ( kurzzeitiges Erhitzung auf 70 bis 90 Grad Celsius) oder hochdruckpasteurisiert. Auch letzteres Verfahren, was immer häufiger angewandt wird, inaktiviert unerwünschte Mikroorganismen und Enzyme. Keime wie Listerien, E.Coli und Salmonellen oder Schimmelpilze halten dem Druck nicht stand, Enzyme, die für das braunwerden von Früchten verantwortlich sind, verlieren ihre Wirkung. Dies hilft das Erkrankungsrisiko durch Mikroorganismen zu senken. Gleichzeitig steigt die Haltbarkeit der Produkte und die Inhaltstoffe bleiben weitgehend erhalten.
Frische Säfte halten etwa drei Tage, nach der Behandlung etwa 3 Monate. Auch der der genannte Zitronensaft hat eine längere Haltbarkeit, was darauf schließen lässt, dass er pasteurisiert ist. 
Eine Kennzeichnungspflicht für die Art der Haltbarmachung existiert für Säfte nicht. 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir können keine Anbieternennungen veröffentlichen. Sie werden gegebenenfalls von uns gelöscht oder durch neutrale Bezeichnungen ersetzt.

Die Verbraucherzentrale nutzt und speichert die in diesem Kommentarfeld erhobene E-Mail-Adresse ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Kommentars im Forum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z.B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*Pflichtfelder

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.