Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Grundpreisangabe bei Vitaminkapseln

Stand:
Muss bei Nahrungsergänzungsmitteln der Grundpreis angegeben werden?
Off

Frage

Muss bei Nahrungsergänzungsmitteln der Grundpreis pro 100 Gramm oder pro Tablette angegeben werden?

Antwort

Wer verpackte Lebensmittel – und dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel – anbietet, muss den Gesamt- und den Grundpreis pro 1 kg oder 1 Liter angeben. Nur wenn Nenngewicht oder Nennvolumen weniger als zehn Gramm oder Milliliter betragen, kann auf den Grundpreis verzichtet werden. Damit können Verbraucher:innen leicht und ohne Schwierigkeiten Preise vergleichen.

Das gibt die Preisangaben-Verordnung §§ 4 und 5 (Stand: 12.11.2021)  für Waren in Fertigpackungen vor, wenn ein Erzeugnis nach Gewicht oder Volumen angeboten wird.

Für ein Moringa- oder Weizengras-Pulver, welches in kleinen abgemessenen Mengen (z.B. per Dosierlöffel) genommen wird, eine Flüssigkeit wie Vitamintropfen, die per Tropfeinsatz dosiert wird, oder ein Spray ist das eindeutig.

Wie sieht es aber mit Kapseln oder Tabletten aus, bei denen auf der Verpackung in der Regel eine Stückzahl angegeben wird? Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 13 U 31/19) hat entschieden, dass in einem solchen Fall eine Grundpreisangabe nicht nötig ist, da die Kapseln üblicherweise in Stückzahlen vertrieben werden. Es würde ausreichen, nur den Gesamtpreis anzugeben. Dem hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem neueren Urteil in 2022 (Az.: 3 U 66/21) allerdings widersprochen: Demnach muss bei der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis, bestehend aus dem Preis pro Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, angegeben werden.

Für Ihren persönlichen Vergleich ist es tatsächlich eigentlich wichtiger, sich den Preis für die (vergleichbare) Tagesdosis anzuschauen. Auch wenn Sie vielleicht noch ein bisschen rechnen müssen (z.B. weil Sie laut Empfehlung drei Kapseln pro Tag nehmen), hilft Ihnen der Preis pro Tablette/Kapsel dann schneller weiter.

Auf jeden Fall muss jeder Anbieter die sonstigen Pflichtangaben für Nahrungsergänzungsmittel gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung und Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung wie Zutaten, Nährstoffmenge pro Tagesdosis incl. Nährstoffbezugswert (NRV) etc. sowohl auf der Verpackung als auch im Internetshop machen.

 

Zum Weiterlesen:

Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.