Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Blütenpollen als Nahrungs­ergänzungsmittel

Stand:
Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?
Off

Frage

Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?

Antwort

Wir sehen keinen ernährungsphysiologischen Grund für die Einnahme von Blütenpollen (Blütenstaub).

Pollen sind in kleinen Mengen ein natürlicher Bestandteil von Honig. Sie werden aber auch als separates Produkt in sogenannten Pollenfallen am Eingang des Bienenstocks gesammelt. Sie enthalten etwa 16 % pflanzliches Eiweiß, ca. 35 % Zucker, Vitamine, Aminosäuren, Hormone, Enzyme und Fette.

Zwei Teelöffel Pollen täglich – dies entspricht der empfohlenen Verzehrsmenge – sind aber zu wenig, um damit eine wirklich bedeutende Menge an Nährstoffen aufzunehmen. Um den Tagesbedarf an bestimmten Vitaminen, beispielsweise an Vitamin B6 zu decken, müssten Sie theoretisch rund ein halbes Kilo Bienenpollen essen.

Nachgewiesene gesundheitliche Wirkungen für Blütenpollen als Nahrungsergänzung gibt es nicht, auch wenn sie (unzulässig) zur Vorbeugung von Osteoporose, zur Stärkung des Immunsystems, bei Leistungsschwäche, zur Entgiftung etc. beworben werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht wäre für solche Aussagen auf jeden Fall eine Spezifizierung der Pollen nötig, sprich es müssten genaue Aussagen zur Art der Pollen gemacht werden. Aus rechtlicher Sicht ist außerdem eine Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen durch die EU nötig, nachdem die wissenschaftliche Datenlage dazu vorher von der EFSA geprüft wurde.

Mögliche Risiken

In Blütenpollen können in Abhängigkeit von den angeflogenen Pflanzen natürlicherweise gesundheitsschädliche Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten sein. Das gilt vor allem für Blütenpollen aus Spanien.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Menschen, die auf Bienenstiche allergisch reagieren, sollten auf die Einnahme von Blütenpollen verzichten oder diese nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen. Da die genaue Art der Blütenpollen in einem Produkt in der Regel nicht bekannt ist, ist auch allen anderen Allergiker:innen höchste Vorsicht beim Verzehr anzuraten, könnte es sich doch auch um Pollen von Birke, Hasel, Weizen, Lupine, Beifuß oder auch Gräsern handeln.

Bei Pollen aus Deutschland ist davon auszugehen, dass diese nicht von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen.
 

Zum Weiterlesen:

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.