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Pyrrolizidinalkaloide - natürlicher Fraßschutz gefährdet die Gesundheit

Stand:
Pflanzliche Nahrungsergänzungen, Blütenpollen und Bienenprodukte können krebserregende Pyrrolizidinalkaloide enthalten. Worauf können Sie achten?
Kapseln mit Gelee Royale liegen vor einer geöffneten Verpackung

Das Wichtigste in Kürze:
Achtung, kann der Gesundheit schaden

  • Pyrrolizidinalkaloide (PA) können natürlicherweise in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln (vor allem Wasserdost, Huflattich, Borretsch), in Blütenpollen und in Bienenprodukten (Gelee royale) enthalten sein.
  • Durch Verunreinigungen sind auch Johanniskraut-haltige Nahrungsergänzungsmittel (nicht Arzneimittel) betroffen.
  • Pyrrolizidinalkaloide sind auch in kleinsten Mengen gesundheitsschädlich (giftig für die Leber, krebserregend).
  • Achten Sie auf Herstellerhinweise, dass die Produkte auf PA kontrolliert wurden.
  • Höchstwerte gelten seit 1. Juli 2022, Abverkauf bis 31. Dezember 2023 gestattet
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In welchen Nahrungs­ergänzungsmitteln könnten Pyrrolizidinalkaloide vorkommen?

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen. Sie können das Erbgut schädigen und Krebs hervorrufen. Ihre Abbauprodukte sind giftig für die Leber.

Zu den für Nahrungs­ergänzungsmittel (NEM) interessanten PA bildenden Pflanzen gehören beispielsweise:

  • Borretsch (Borrago officinalis)
  • Wasserdost (Eupatorium perfoliatum)
  • Chromolaena odorata
  • Echter Steinsame (Lithospermum officinale)
  • Geflecktes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis)
  • Beinwell (Symphytum officinale)
  • Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Huflattich (Tussilago farfara)
  • Natternkopf (Echium)
  • Greisskraut (Senecio)

Diese Pflanzen können einerseits selbst Bestandteil (Zutat) von pflanzlichen NEM sein. PA können aber auch durch das Miternten von diesen oder anderen PA bildenden Beikräutern - als Verunreinigung - in pflanzliche NEM (sowie Kräuter und Kräutertees) hineingelangen. Das ist sehr häufig bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Johanniskraut der Fall.

Nach Ansicht des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können Erwachsene über diese Produkte größere PA-Mengen aufnehmen, auch wenn die Belastung mit PAs ingesamt abgenommen hat. In einigen NEM ist nach Angaben des BfR der Gehalt sogar so hoch, dass bereits nach kurzfristigem Verzehr toxische Wirkungen möglich sind. Insbesondere aber könnte die Verwendung derartiger Produkte über längere Zeit zu einem Gesundheitsrisiko werden.

Eine Untersuchung im Auftrag der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA ergab, dass 60 % der untersuchten 191 Nahrungs­ergänzungsmittel PA enthielten, jedoch in sehr unterschiedlichen Mengen. Am meisten belastet waren NEM, die die oben genannten PA-bildenden Pflanzen enthielten.

Bei uns besonders relevante Pflanzen sind Borretsch, Wasserdost und Huflattich. Auch Johanniskraut-haltige Produkte waren in fast jeder untersuchten Probe mit PA belastet. Da Johanniskraut selbst keine PA-bildende Pflanze ist, stammen die enthaltenen PA in diesem Fall vermutlich aus einer Verunreinigung mit anderen Wildkräutern.

Weitere kritische NEM sind Bienenprodukte (vor allem auf Basis von Pollen, Gelée Royal, und Bienenharz, selten Propolis). Die PA gelangen über Bienen, die PA-haltige Kräuter anfliegen, in diese Produkte.

Auf was sollte ich achten?

  • Das BfR hat NEM-Produzenten empfohlen, ihre Produkte auf PA-Gehalte hin zu untersuchen und die Verbraucher:innen entsprechend zu informieren. Achten Sie also auf die Informationen der Hersteller und kaufen Sie bevorzugt Produkte mit entsprechenden Hinweisen. Finden Sie bei pflanzlichen NEM keine solchen Hinweise, sollten Sie am besten vor dem Einkauf beim Hersteller nachfragen und sich ggf. auch Untersuchungsergebnisse zeigen lassen. Das gilt ganz besonders für NEM, die Bestandteile von einer der oben genannten Pflanzen enthalten. Orientieren Sie sich dabei an den unten genannten seit Juli 2022 geltenden Grenzwerten. Wenn Sie die Ergebnisse nicht verstehen, bitten Sie in der Apotheke um Hilfe oder fragen Sie uns.
  • Bei Blütenpollen sind insbesondere solche aus Spanien betroffen.
  • Auch bei Gelée Royale sollten Sie nach Packungshinweisen suchen oder beim Hersteller/Importeur nachfragen, ob es auf Pyrrolizidinalkaloide hin untersucht wurde.
  • Gesetzliche Höchstmengen für PA in Nahrungsergänzungsmitteln gelten seit dem 1. Juli 2022. Für vorher hergestellte Produkte gibt es eine  Abverkaufsfrist bis 31.12.2023.

Was sind Pyrrolizidinalkaloide?

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen. Sie werden als Fraßschutz gebildet.

PA kommen in mehr als 6000 Pflanzenarten vor, vor allem in drei Familien:

  • den Korbblütlern (Asteraceae)
  • den Hülsenfrüchtlern (Fabaceae oder Leguminosae) und
  • den Rauhblatt- oder Borretschgewächsen (Boraginaceae)

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA geht davon aus, dass PA beim Menschen das Erbgut schädigen und Krebs hervorrufen können. Ihre Abbauprodukte sind zudem giftig für die Leber. PA können daher auch in kleinen Mengen ein Risiko für die Gesundheit darstellen. In Lebensmitteln wie auch in Nahrungsergänzungsmitteln sind PA daher unerwünscht.

Während es bei (pflanzlichen) Arzneimitteln schon immer gesetzliche Grenzwerte (Höchstmengen) für PA gegeben hat, gibt es sie bei Nahrungsergänzungsmitteln erst für ab dem 1. Juli 2022 produzierte (VO (EU) 2020/2040). Nahrungsergänzungsmittel, die vor diesem Datum in den Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2023 abverkauft werden. Die Höchstmenge beträgt dann für Nahrungsergänzungsmittel

  • mit pflanzlichen Inhaltsstoffen einschließlich Extrakten 400 µg/kg
  • auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte 500 µg/kg.
     

PA kann man auch in ganz normalen Lebensmitteln wie Gewürzen und Kräutern, Kräutertees oder Honig weder sehen noch riechen oder schmecken. Während die Exposition vor allem durch Tees (auch hier gibt es zukünftig Höchstmengen) in den letzten Jahren stark abgenommen hat, gibt es für Kräuter und Nahrungsergänzungsmittel bisher keine Entwarnung. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher:innen demnach erst ab 2024.

Weitere Fragen und Antworten gibt es in den FAQs des BfR.

 

Quellen:


 

Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln. Aktualisierte FAQ des BfR vom 15.12.2022 (abgerufen am 03.08.2023)

Bundesinstitut für Risikobewertung (2020): Aktualisierte Risikobewertung zu Gehalten an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden  (PA) in Lebensmitteln. Stellungnahme Nr. 026/2020 des BfR vom 17.06.2020

Bundesinstitut für Risikobewertung (2019): Pyrrolizidinalkaloidgehalt in getrockneten und tiefgefrorenen Gewürzen und Kräutern zu hoch. Stellungnahme Nr. 017/2019 vom 13.05.2019 (abgerufen am 03.08.2023)

Laves - Institut für Bienenkunde Celle (Juni 2020): Pyrrolizidin-Alkaloide: Honig, Pollen, Bienen. (abgerufen am 03.08.2023)

Bundesinstitut für Risikobewertung (2016): Pyrrolizidinalkaloide: Gehalte in Lebensmitteln sollen nach wie vor so weit wie möglich gesenkt werden. Stellungnahme Nr. 030/2016 des BfR vom 28.09.2016, (abgerufen am 03.08.2023)

Muldera PPJ, López Sánchez P, These A et al. (2015): External Scientific Report: Occurrence of Pyrrolizidine Alkaloids in food. EFSA supporting publication 2015: EN-859 

Panel on Contaminants in the Food Chain (2011): Scientific Opinion on Pyrrolizidine alkaloids in food and feed. EFSA Journal 2011;9(11):2406 [134 pp.], DOI: 10.2903/j.efsa.2011.2406

Kapp T (2017): Pyrrolizidinalkaloide in Küchenkräutern – Vorsicht bei borretschhaltigen Mischungen, CVUA Stuttgart 18.04.2017 (abgerufen am 03.08.2023)

Hardebusch B, Ohmenhäuser M (2013): Pyrrolizidinalkaloide in Honig - nicht nur in Tee ein Problem, CVUA Freiburg 28.08.2013, (abgerufen am 03.08.2023)

Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA: Pyrrolizidinalkaloide in Tee, Kräutertees und Nahrungsergänzungsmitteln. Stand: 27.07.2017

Lerch C. et al (2018): "Superfood" – hält nicht, was der Name verspricht. CVUA Stuttgart, Stand: 28.08.2018 (abgerufen am 03.08.2023)

Verordnung (EU) 2020/2040 der Kommission vom 11.12.2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Pyrrolizidinalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln

Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25.04.2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Riemenschneider C (2021): Pyrrolizidinalkaloide. CVUA Freiburg, Stand: 23.03.2021 (abgerufen am 03.08.2023)

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