Gezahlte Kontogebühren zurückverlangen
Die Verbraucherzentralen empfehlen Ihnen, aktiv Widerspruch einzulegen und gezahlte Kontogebühren zurückzufordern. Achten Sie dabei darauf, dass sie den Eingang Ihres Widerspruchs beweisen können. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Am besten per Einwurfeinschreiben oder als belegbares Fax.
Sie haben mindestens drei Jahre Zeit, um Kontoführungsgebühren zurückzufordern. Entgelte, die Sie 2018 gezahlt haben, können Sie also noch mindestens bis Ende 2021 zurückverlangen. Nutzen Sie dafür diesen Musterbrief. Ob der Erstattungsanspruch bei früher gezahlten Entgelten bereits verjährt ist, ist bisher nicht entschieden.
Im Streit können Ombudsleute helfen
Ein Mittelweg zwischen Aufgabe und Klage kann das Ombudsmannverfahren sein. Auf diesem Wege entstehen immerhin keine weiteren Kosten. Die Verfahrensordnungen der Ombudsleute sehen aber in der Regel vor, dass sie zu gerichtlich ungeklärten Fragen nicht entscheiden. Daher kann derzeit nicht eingeschätzt werden, ob sie solchen älteren Erstattungsforderungen stattgeben.
Weitere Bausparkassen-Entgelte
Bausparkassen verlangen von ihren Kund:innen viele verschiedene Entgelte. Nicht alle sind unzulässig.
- Diese Gebühr ist zulässig: Abschlussgebühr
Sie wird bei Abschluss des Bausparvertrages fällig. Schon im Dezember 2010 hatte der BGH entschieden, dass dieses Entgelt zulässig ist. Das Urteil des BGH vom Mai 2017 änderte daran nichts.
- Diese Gebühr ist unzulässig: Darlehensgebühr
Diese verlangten zahlreiche Bausparkassen bisher bei Auszahlung des Bauspardarlehens. Nachdem die Verbraucherzentrale NRW geklagt hatte, erklärte der BGH dieses Entgelt 2016 für unzulässig.
Welche Bankentgelte noch unzulässig sind, lesen Sie in diesem Artikel.