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Beratung für Geflüchtete

Stand:
Geflüchtete in Deutschland werden mit vielen Fragen konfrontiert. Wie eröffne ich ein Konto? Wie finde ich einen passenden Vertrag für mein Handy? Welche Versicherungen brauche ich? Wir beraten und geben Entscheidungshilfen.
Junge muslimische Frau mit Tutorin
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Die Verbraucherzentrale berät Sie bei Fragen, bevor Sie einen Vertrag abschließen, und bei Problemen mit Anbietern.

Wir beraten zu Themen wie 

  • Handy- und Internetverträge
  • Einkäufe im Geschäft, im Internet oder am Telefon
  • Mahnungen und Inkassoforderungen
  • Energiesparen 
  • Problemen mit Energieanbietern
  • Bankkonto
  • Versicherungen

Sie können in unsere Beratungsstellen kommen oder sich über Video oder übers Telefon beraten lassen.

Die Beratungen sind kostenlos für Geflüchtete, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten.

Eine Übersetzung durch Telefon-Dolmetscherinnen/Dolmetscher ist möglich

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (telefonisch unter 069 97 20 10 900 oder in unseren Beratungsstellen).

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.