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Beratung für Geflüchtete

Stand:
Geflüchtete in Deutschland werden mit vielen Fragen konfrontiert. Wie eröffne ich ein Konto? Wie finde ich einen passenden Vertrag für mein Handy? Welche Versicherungen brauche ich? Wir beraten und geben Entscheidungshilfen.
Junge muslimische Frau mit Tutorin
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Die Verbraucherzentrale berät Sie bei Fragen, bevor Sie einen Vertrag abschließen, und bei Problemen mit Anbietern.

Wir beraten zu Themen wie 

  • Handy- und Internetverträge
  • Einkäufe im Geschäft, im Internet oder am Telefon
  • Mahnungen und Inkassoforderungen
  • Energiesparen
  • Problemen mit Energieanbietern
  • Bankkonto
  • Versicherungen

Sie können in unsere Beratungsstellen kommen oder sich über Video oder übers Telefon beraten lassen.

Die Beratungen sind kostenlos für Geflüchtete, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten.

Eine Übersetzung durch Telefon-Dolmetscherinnen/Dolmetscher ist möglich

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (telefonisch unter 069 97 20 10 900 oder in unseren Beratungsstellen).

Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.