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Beratung für Geflüchtete

Stand:
Geflüchtete in Deutschland werden mit vielen Fragen konfrontiert. Wie eröffne ich ein Konto? Wie finde ich einen passenden Vertrag für mein Handy? Welche Versicherungen brauche ich? Wir beraten und geben Entscheidungshilfen.
Junge muslimische Frau mit Tutorin
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Die Verbraucherzentrale berät Sie bei Fragen, bevor Sie einen Vertrag abschließen, und bei Problemen mit Anbietern.

Wir beraten zu Themen wie 

  • Handy- und Internetverträge
  • Einkäufe im Geschäft, im Internet oder am Telefon
  • Mahnungen und Inkassoforderungen
  • Energiesparen
  • Problemen mit Energieanbietern
  • Bankkonto
  • Versicherungen

Sie können in unsere Beratungsstellen kommen oder sich über Video oder übers Telefon beraten lassen.

Die Beratungen sind kostenlos für Geflüchtete, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten.

Eine Übersetzung durch Telefon-Dolmetscherinnen/Dolmetscher ist möglich

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (telefonisch unter 069 97 20 10 900 oder in unseren Beratungsstellen).

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.