Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wie macht ihr essen und trinken zum Erlebnis?

Stand:
Unsere Sommeraktion: Schickt uns eure Aktionen und Projekte rund um Ernährung!
Ein Kind betrachtet durch eine große Lupe Gemüsepflanzen im Garten
Off

Worum geht es? 

Wir möchten wissen, wie ihr im Betreuungsalltag Ernährungsbildung mit den Kindern lebt. Zum Beispiel, indem die Kinder ihre Haferflocken fürs Frühstück selber quetschen, verschiedene Apfelsorten nebeneinander erschmecken oder ein Kräuterbeet anlegen. Werdet kreativ und schickt uns eure Projekte!

Was machen wir? 

Wir sammeln eure Ideen und Umsetzungen. Die kreativsten Projekte veröffentlichen wir auf unserer Webseite.

Wie profitiert ihr davon? 

Mit eurer Kreativität und eurem Engagement könnt ihr andere inspirieren. Und ihr könnt selbst Anregung aus den Ideen anderer ziehen.

Was könnt ihr gewinnen? 

Unter allen Einsendungen verlosen wir außerdem

  • eine Freikarte für unseren Fachtag „Bildungsort Esstisch“ am 8.9.2025 in Frankfurt/Main
  • eine Kita-Ideen-Box
  • ein Buch zur Ernährungsbildung
     

Wer kann mitmachen? 

Alle Kindertageseltern, Krippen und Kitas in Hessen

Wie seid ihr dabei? 

Füllt einfach unseren Steckbrief aus:

und sendet ihn zusammen mit 

per E-Mail an kitaverpflegung@verbraucherzentrale-hessen.de 

Bis wann läuft das Ganze? 

Einsendeschluss für eure kreativen Ideen ist der 6. Juli 2025

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.