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Bildungsangebot „Was (ver)brauchst du?“

Stand:
Der unterrichtsbegleitende Workshop bringt Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter aus Schleswig-Holstein den umweltfreundlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen – von Strom und Wasser bis Lebensmittel und Abfall – näher.

Zielgruppe: Grundschulklassen (maximal 30 Kinder)

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten (zwei Schulstunden)

Themengebiet: Nachhaltigkeit

Kosten: kostenfrei dank der Förderung durch Bingo! Die Umweltlotterie"

Infos zum Angebot: Neben einem Arbeitsheft für die Schüler wurde ein Wimmelbild konzipiert, auf dem Schüler entdecken können, wo sorgsam oder verschwenderisch mit den Ressourcen der Erde umgegangen wird. Die beiden Steinkäuze Mats und Mia führen die Schüler durch das Arbeitsheft. Der Workshop richtet sich an Grundschulklassen in Schleswig-Holstein und eignet sich als Ergänzung beispielsweise im Fach Sachunterricht oder für Projektwochen und -tage.

Referentinnen: Daniela Hartmann (hartmann@vzsh.de), Levke Schwanz (schwanz@vzsh.de)

 

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.