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Kaugummi-Zigaretten sind kein „absolutes Highlight für Kids“

Stand:
„Kaugummi-Sticks“ imitieren täuschend echt Zigaretten. Ihre Aufmachung richtet sich speziell an Kinder. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen ist diese Süßigkeit ein fragwürdiges Produkt, das Kindern das Rauchen spielerisch nahe bringt.
Zwei Packungen "Kaugummi-Sticks" in der Aufmachung wie Zigarettenschachteln
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Das ärgert uns

Frau K. wollte ihren Augen nicht trauen, als sie ihre elfjährige Tochter sah, die so tat, als rauche sie Zigaretten. Ein Pulver hatte sich im Kaugummi-Stick gelöst, so dass es aussah, als käme Rauch aus der „Zigarette“. Der Hinweis auf der Verpackung „Blase in den Kaugummi-Stick und schau was passiert“ hätte ihre Tochter dazu animiert. Frau K. findet die Sticks Beschriftung auf der Kaugummizigaretten-Packung "Blase in den Kaugummi-Stick und schau was paissiert"unverantwortlich und fahrlässig. Sie beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, denn es sei ihrer Meinung nach „doch offensichtlich, dass damit den Kindern Zigaretten bzw. Rauchen spielerisch ‚schmackhaft‘ gemacht werde.“

Wir können Frau K. nur zustimmen. Schokoladen- und Kaugummi-Zigaretten sind seit über 20 Jahren auf dem Markt. Ebenso lange sorgen sie weltweit für kontroverse Diskussionen. Wissenschaft und Politik streben immer wieder an, die Kinder-Zigaretten zu verbieten. So setzten sich auch das Deutsche Krebsforschungszentrum und die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast bereits vor einigen Jahren für ein Verbot ein. 

Das rät die Verbraucherzentrale

Auch wenn die Candy-Zigaretten sicher nicht allein die Ursache für eine Raucherkarriere bilden, sehen weltweit Wissenschaftler eine Gefahr darin. Die Zigaretten-Imitate bringen Kindern das Rauchen näher und sie „üben“ damit spielerisch zu rauchen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte es keine Produkte geben, die die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens verharmlosen und für Zigaretten werben. 

Die Werbung für Tabakprodukte ist bereits weitgehend verboten. Das Werbeverbot gilt seit dem 1. Januar 2023 auch für für Tabakerhitzer seit 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter. Da wirkt die „Schleichwerbung fürs Rauchen“ durch den Verkauf von Süßigkeiten in Zigarettenformat an Kinder und Jugendliche wie aus der Zeit gefallen und gehört unseres Erachtens ebenso verboten.

Solange es die Produkte am Markt gibt, raten wir, die Finger davon zu lassen und sie auch nicht an Kinder und Jugendliche zu verschenken.

Ein Paar prüft die Rechung

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