Darum geht's
Ferrero vertreibt die Packungen mit Raffaellos mit einem Aufdruck über das Gesamtgewicht von 230 Gramm. Wie viele Konfektkugeln in der Verpackung stecken, ist jedoch nicht erkennbar. Ein hessischer Verbraucher beschwerte sich deshalb bei lebensmittelklarheit.de, dem Portal der Verbraucherzentralen.
Das ist geregelt
Neben der Nettofüllmenge müssen die Hersteller nach der EU-Lebensmittelverordnung auch die Stückzahl offenlegen, wenn sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten.
Das haben wir erreicht
Die Argumentation von Ferrero, dass es zu minimalen Schwankungen beim Gewicht der Raffaellos komme – beispielsweise durch mehr oder weniger Kokosraspel pro Kugel – und die Angabe daher nicht möglich sei, überzeugte uns nicht. Wir mahnten Ferrero ab.
Das Landgericht Frankfurt folgte im Oktober 2017 unserer Ansicht. Es stufte die Umhüllung der Raffaellos als Einzelverpackung ein und nicht als Trennhilfe – wie Ferrero argumentierte. Wenn man eine Umhüllung zerstören müsse, um an die Ware zu gelangen, handele es sich nach Auffassung des Landgerichts nicht um eine Trennhilfe, sondern um eine Verpackung. Daraufhin ging Ferrero in Berufung. Auch in der Berufung gewann die Verbraucherzentrale. Ferrero änderte die Kennzeichnung und gibt zusätzlich zur Nettofüllmenge die Stückzahl an Pralinenkugeln mit „mindestens 22 Raffaello“ an.
Schließlich konnte die Verbraucherzentrale Hessen aufgrund mehrjähriger Rechtsstreitigkeiten vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten wegen der Stückzahlangabe bei den Produkten Raffaello unter anderem mit der Mars Deutschland GmbH eine Vereinbarung treffen, die Auswirkung für die gesamte Süßwarenindustrie hat: Bei einzeln verpackten Süßigkeiten, die in einer sogenannten Vorverpackung angeboten werden, müssen die Unternehmen zukünftig neben der Grammangabe auch die Stückzahl auf der Vorverpackung angeben. Diese Verpflichtung trifft die Unternehmen allerdings erst ab Mitte 2025. Die Unternehmen hatten in der Vereinbarung eine Umsetzungsfrist erbeten, damit ihnen genügend Zeit bleibt, die Maschinen umzurüsten.
Das können Sie tun
Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein Lebensmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei lebensmittelklarheit.de beschweren.