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Kiwi oder Kapsel? Klartext zu Nahrungsergänzungsmitteln

Stand:
Vitamin D als Schutz vor einer Corona-Infektion, Lutein um die Sehkraft zu schärfen, Haifischknorpel gegen Gelenkbeschwerden: Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere für ältere Menschen, ist groß und vielversprechend. Im Seminar (online oder vor Ort in Hessen) helfen wir, Durchblick zu bewahren.
Eine Frau steht vor einem Regal mit Nahrungsergänzungsmittel und betrachtet prüfend zwei Packungen
Off

Unsere Lebensmittelexpertin informiert über Nahrungsergänzungsmittel und beantwortet u. a. folgende Fragen:

  • Wer braucht wann Nahrungsergänzungsmittel?
  • Wann können Nahrungsergänzungsmittel riskant werden?
  • Wie unterscheiden sich Nahrungsergänzungs- und Arzneimittel?
  • Mit welchen Tricks und Versprechen arbeiten unseriöse Anbieter?

Zielgruppe: Erwachsene, Auf Anfrage Schwerpunkt für Seniorinnen und Senioren

Format: Online- oder Präsenzvortrag

Dauer: etwa 90 Minuten, inklusive Zeit für Fragen

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

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Unsere Bildungsangebote für Institutionen: Vier Personen besprechen sich in einem Büro

Bildungsangebote für Institutionen

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.