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MAC UG Salt Chips: Was drin ist, muss auch draufstehen

Stand:
Wichtige Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln dürfen nicht fehlen
Auf dem Tisch ausgestreutes Salz, in das das Wort "salt" geschrieben ist
Off

Darum geht's

Im Herbst 2023 sorgte die „Hot Chip Challenge“ für Aufregung: In den Sozialen Medien trendete eine Mutprobe um das Verzehren extrem scharfer Chilichips, die teils zu starken körperlichen Beschwerden führten.

Nachdem einige Bundesländer Verkaufsverbote für die „Hot Chips“ ausgesprochen hatten, stoppte der Hersteller den Verkauf in Deutschland. Es folgte die „Salt Chip Challenge“ – diesmal mit extrem salzigen Chips, deren Verzehr besonders bei kleineren Kindern lebensbedrohlich sein kann.

Das ist geregelt

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln bestimmte Informationen bezüglich Inhaltsstoffen, Zutaten, Gewicht und Preisangaben vorgehalten werden. Fehlen diese, liegt eine Irreführung vor. 

Wir haben die Internetseite des Anbieters MAC UG geprüft und abgemahnt. Konkret monierten wir unter anderem das Fehlen von Angaben in der Zutatenliste, der Nettofüllmenge, von Energiewerten sowie des Grundpreises.

Das haben wir erreicht

Das Unternehmen MAC UG zeigte sich nach der Abmahnung außergerichtlich nicht einsichtig. Die Verbraucherzentrale Hessen erhob daraufhin Klage. Da das beklagte Unternehmen zum Verhandlungstermin nicht erschien, erging ein Versäumnisurteil zu unseren Gunsten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.