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MAC UG Salt Chips: Was drin ist, muss auch draufstehen

Stand:
Wichtige Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln dürfen nicht fehlen
Auf dem Tisch ausgestreutes Salz, in das das Wort "salt" geschrieben ist
Off

Darum geht's

Im Herbst 2023 sorgte die „Hot Chip Challenge“ für Aufregung: In den Sozialen Medien trendete eine Mutprobe um das Verzehren extrem scharfer Chilichips, die teils zu starken körperlichen Beschwerden führten.

Nachdem einige Bundesländer Verkaufsverbote für die „Hot Chips“ ausgesprochen hatten, stoppte der Hersteller den Verkauf in Deutschland. Es folgte die „Salt Chip Challenge“ – diesmal mit extrem salzigen Chips, deren Verzehr besonders bei kleineren Kindern lebensbedrohlich sein kann.

Das ist geregelt

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln bestimmte Informationen bezüglich Inhaltsstoffen, Zutaten, Gewicht und Preisangaben vorgehalten werden. Fehlen diese, liegt eine Irreführung vor. 

Wir haben die Internetseite des Anbieters MAC UG geprüft und abgemahnt. Konkret monierten wir unter anderem das Fehlen von Angaben in der Zutatenliste, der Nettofüllmenge, von Energiewerten sowie des Grundpreises.

Das haben wir erreicht

Das Unternehmen MAC UG zeigte sich nach der Abmahnung außergerichtlich nicht einsichtig. Die Verbraucherzentrale Hessen erhob daraufhin Klage. Da das beklagte Unternehmen zum Verhandlungstermin nicht erschien, erging ein Versäumnisurteil zu unseren Gunsten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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