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Modul 2: Für den Müll zu schade

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In Modul 2 beschäftigen wir uns damit, wie wir Lebensmittelabfälle am besten vermeiden können.
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In Modul 2 beschäftigen wir uns damit, wie wir Lebensmittelabfälle am besten vermeiden können. Denn wenn Lebensmittel im Müll landen, dann werden auch die bis dahin nötigen Ressourcen für ihre Produktion mit weggeschmissen. Und auch das schadet dem Klima.

Ob beim Einkaufen, beim Einräumen des Kühlschranks oder beim Erkennen der Haltbarkeit von Lebensmittel: Überall können wir einen Beitrag leisten. Im Modul 2 lernen wir wie!

Zur Bearbeitung des Moduls im Heft sollte das zugehörige Video jeweils einmal vorher angeschaut werden. Natürlich kann es auch während oder auch nach der Bearbeitung im Heft noch beliebig oft geschaut werden.

Video: Workshop "Dein Essen. Unser Klima." - Für den Müll zu schade (Modul 2): Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.