Darum geht’s
"Dr. Raw" bewirbt online unter https://drraw.de verschiedene Nahrungsergänzungsmittel unter plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des "Königreiches Deutschland".
Das ist geregelt
Allgemeine, unspezifische Vorteile eines Lebensmittels für die Gesundheit auszuloben, ist nach der EU-Health-Claims-Verordnung nur zulässig, wenn der Anbieter ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beifügt. Zudem dürfen Informationen im Impressum den Boden der deutschen Rechtsordnung nicht verlassen.
Das haben wir erreicht
Gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum "Königreich Deutschland" hat die Verbraucherzentrale Hessen beim Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Unterlassen eingereicht. Das Verfahren endete mit einem Teilanerkenntnis- und zweitem Versäumnisurteil am 29.01.2025. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Unserer Klage wurde vollumfänglich entsprochen: Der Reichsbürger darf weder seine Kunden verpflichten, für die Dauer der Geschäftsbeziehung die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, noch dürfen seine Impressumsangaben sich auf einen fiktiven Staat beziehen. Gesundheits- und krankheitsbezogene Angaben haben ausschließlich im Einklang mit Europäischen Vorschriften zu erfolgen.