Die hessischen Herbstferien sind fast vorbei – doch nicht alle Urlauber sind nur mit schönen Erinnerungen zurückgekehrt. Gesperrte Pools, durch Drohnen lahm gelegte Flughäfen, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben so manchen Urlaubsspaß getrübt. Verbraucher müssen den Reiseveranstaltern das aber nicht durchgehen lassen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem interaktiven Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lassen sich mögliche Ansprüche einfach und unkompliziert geltend machen.
Endlich Urlaub! Wie schade, wenn die Urlaubsfreude leidet, weil die Pauschalreise Mängel hat. Oft ist rasches Handeln gefragt, um sich seine Ansprüche zu sichern, so zum Beispiel wenn es darum geht, vor Ort um Abhilfe zu bitten, Beweise zu sichern, richtige Fristen zu setzen oder Ersatzansprüche geltend zu machen. Für Urlauber bedeutet das: Augen auf bei der Buchung, Dokumentation von Problemen und im Zweifel keine Scheu vor juristischer Hilfe.
Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber in wenigen Schritten prüfen, ob und welche Ansprüche sie gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können. Seit dem jüngsten Update ist das Tool nun auch in der Lage, Ansprüche nach der Rückkehr von einer Reise zu prüfen. Zuvor war nur eine Prüfung vor der Abreise möglich.
„Wer Urlaub verkauft, trägt auch Verantwortung. Ob Unwetter, ungeeignete Touren, verweigertes Boarding oder unerklärliche Flugausfälle – nicht alles müssen Reisende einfach hinnehmen“, erklärt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Oft entscheidet das Wissen um die eigenen Rechte, ob es am Ende eine Entschädigung gibt oder nicht. Und das ist gerade in der schönsten Zeit des Jahres mehr als fair“, so Lassek weiter. Doch viele Verbraucher melden berechtigte Ansprüche nicht an, weil sie den Aufwand scheuen oder einfach unsicher sind. „Der Pauschalreise-Check macht es einfach, schnell und rechtssicher zu agieren. Wer clever ist, spart nicht nur Nerven, sondern kann bei unerwarteten Ärgernissen zu einem verdienten Ausgleich gelangen“, fasst Lassek zusammen.
Das Angebot ist kostenlos und jederzeit online unter verbraucherzentrale-hessen.de/pauschalreisecheck verfügbar. Auch wenn der Pauschalreisecheck den Ärger im Urlaub nicht ungeschehen macht, können Verbraucher mit ihm schnell und einfach klären, ob sie zumindest einen Teil Ihrer Kosten erstattet be-kommen können.
Der Pauschalreisecheck wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.