Der klassische Neujahrsvorsatz, „gesünder zu leben“ oder „mehr Sport zu treiben“, treibt alljährlich viele Menschen in Fitnessstudios. Laut der aktuellen Studie des Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) aus dem Jahr 2025 hatten die Fitness- und Gesundheitsanlagen in Deutschland insgesamt 11,71 Millionen Mitglieder. Viele Studios nutzen diesen Andrang und locken mit günstigen Konditionen. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern? Etwa, wenn der Kunde umzieht oder das Studio selbst seinen Standort wechselt?
Ein Fitnessstudio in Fulda hat seinen Standort innerhalb der Stadt verändert. In einer Rundmail an die Mitglieder hieß es Anfang Dezember: "Trainieren und genießen in toller Atmosphäre! Lasst euch überraschen, viele schöne Neuerungen erwarten euch!" Für Martina K. aus Fulda sind die vielen Neuerungen alles andere als schön. Vor allem bedeutet der Umzug des Studios für sie ab sofort eine fast einstündige Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie stellt sich zu Recht die Frage, ob sie die Entfernung hinnehmen muss oder ob sie die Möglichkeit hat, den Vertrag zu kündigen. Schließlich hatte sie sich vor einem Jahr wegen der für sie sehr wichtigen und vor allem autofreien Erreichbarkeit bewusst für das Studio entschieden.
Verträge sind bindend – aber es gibt Ausnahmen
Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“: Verträge sind einzuhalten. Das gilt auch für Fitnessstudioverträge, die grundsätzlich nur unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ordentlich kündbar sind. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – also wenn die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände und unter Abwägung beidseitiger Interessen unzumutbar ist. „Nicht jeder Grund reicht aus. Entscheidend ist, ob die Umstände außerhalb der eigenen Kontrolle liegen und die Mitgliedschaft deshalb nicht mehr zumutbar ist“, erklärt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Kündigung bei Umzug des Kunden
Wer einen längerfristigen Fitnessstudiovertrag abschließt, trägt das Risiko, dass sich persönliche Umstände ändern. Ein Wohnsitzwechsel aus familiären oder beruflichen Gründen rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung. Aber viele Studios bieten auf freiwilliger Basis ein Sonderkündigungsrecht an, wenn der neue Wohnort zu weit entfernt ist – das muss dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen und erfordert Nachweise (z.B. Ummelde-Bescheinigung). „Schon bei der Vertragsunterzeichnung lohnt sich ein Blick in die AGB – oder die Wahl eines flexibleren Modells“, rät Jäger.
Kündigung bei Schließung des Studios
Anders sieht es aus, wenn das Fitnessstudio selbst umzieht und der Weg dorthin unzumutbar wird. Wenn sich durch den Umzug die Erreichbarkeit des Studios deutlich verschlechtert, beispielsweise durch längere Anfahrtswege oder eine schlechtere Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die ursprünglich für die Wahl des Studios maßgeblich waren, kann ein Sonderkündigungsrecht greifen.
Auch bei grundlegenden Änderungen des Angebots – wie erhebliche Änderung der Öffnungszeiten, Wegfall der Kinderbetreuung, Umwandlung eines Frauenstudios in ein gemischtes Studio – kann eine vorzeitige Kündigung möglich sein. „Letztlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an“, betont Jäger.
Fristen – immer einhalten
Eine Kündigung aus wichtigem Grund sollte zeitnah erfolgen, sobald der Kündigungsgrund bekannt ist. Die Frist zur Ausübung des Kündigungsrechts muss angemessen sein und sich nach den Umständen des Einzelfalls richten. Auch wenn es keine gesetzlichen Fristvorgaben gibt, kann ein zu langes Zuwarten dazu führen, dass der Kunde sein Kündigungsrecht verwirkt.
- In manchen Fällen – etwa bei einer Studioschließung - können Sie den Vertrag sofort kündigen, ohne dem Betreiber eine Frist zur Lösung des Problems zu setzen.
- Obwohl viele Fitnessstudios eine Kündigung per Mail (in Textform) zulassen, empfehlen die Verbraucherzentralen, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu schicken. So können Sie nachweisen, dass Ihre Kündigung zugegangen ist.
- Machen Sie den Fitnessstudio-Check der Verbraucherzentralen und prüfen Sie vorab, ob der Vertrag zu Ihnen passt. Mit dem Online-Tool können Sie zudem auch einen be-stehenden Vertrag prüfen und optimieren.