Spenden Sie für unsere Sammelklage gegen gas.de!

Post von „DerKundenClub“ verunsichert Verbraucher

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps für Betroffene
Eine Frau sitzt am Tisch und blickt verärgert auf einen Brief

Dubiose Briefpost aus Bulgarien sorgt aktuell für Verwirrung bei vielen hessischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. „DerKundenClub“ verschickt vermeintliche Willkommensschreiben für eine angebliche Lotto-Spielgemeinschaft. Die betroffenen Verbraucher berichten, niemals einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Besonders beunruhigend ist für die Empfänger der Schreiben, dass dort auch die eigene Bankverbindung aufgeführt ist und per SEPA-Lastschrift monatlich ein Betrag in Höhe von 79,00 Euro abgebucht werden soll – bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten.

Off

Aktuell häufen sich Berichte über Schreiben eines Unternehmens, dass unter der Bezeichnung DerKundenClub auftritt. Mit www.derkundenclub.com gibt es sogar eine eigene Webseite. Geworben wird unter anderem mit einem selbst kreierten Siegel „Made in Germany“. 

Auch Tanja W. aus Offenbach wurde Mitte Februar als neue Teilnehmerin der Spielgemeinschaft begrüßt. Im Schreiben hieß es unter anderem, man habe sie „aus ihrer bisherigen Spielgemeinschaft“ in die DerKundenClub-Spielgemeinschaft übernommen. Die Teilnahme betreffe den EuroJackpot, an dem mit dreißig Tipps pro Ziehung teilgenommen werden soll – dienstags und freitags, bis zu neun Ziehungen im Monat. Doch Frau W. kann sich an keinen Vertragsschluss erinnern. 

„Bemerkenswert ist die Formulierung, man sei ‚übernommen‘ worden. Sie erweckt den Eindruck einer bereits bestehenden Vertragsbeziehung. Häufig können sich die Betroffenen jedoch nicht daran erinnern, dieser ‚Übernahme‘ zugestimmt oder gar einen Vertrag geschlossen zu haben“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Begrüßungsschreiben der vorliegenden Art dienen regelmäßig als nachträgliche Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses, der zuvor – häufig telefonisch – zustande gekommen sein soll“, so Lassek weiter. Frau W. kann sich zwar an einen Anruf erinnern, bei dem diverse persönliche Daten abgeglichen wurden. Ob es hier aber einen Zusammenhang zu „DerKundenClub“ gibt, lässt sich nicht mehr rekonstruieren.   

Fakt ist: Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss auch nichts bezahlen. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Vertragsschluss als solchen zu bestreiten und die Forderung zurück zu weisen. Generell gilt: Wurde ein Vertrag im Fernabsatz – zum Beispiel telefonisch – geschlossen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei Unsicherheiten sollte man vorsorglich die Kündigung erklären. Bei Verdacht auf Täuschung oder irreführende Angaben kann zusätzlich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt werden. Parallel sollten Betroffene das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, ihre Kontobewegungen im Blick behalten und unberechtigte Lastschriften bei ihrer Bank zurückbuchen lassen. 

Checkliste: Das sollten Betroffene jetzt tun

  • Widerspruch einlegen: Per E-Mail an info@derkundenclub.com mitteilen, dass kein Vertrag besteht und dabei den Vertragsschluss ausdrücklich bestreiten. Vorsorglich den Widerruf des (vermeintlichen) Vertrages erklären.
  • Konto im Blick behalten: Sollte der Betrag in Höhe von monatlich 79 Euro ohne Einverständnis abgebucht werden, kann man diese Lastschrift bei der Bank innerhalb von mindestens acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen („Rücklastschrift“).
  • Keine Angst vor Inkasso: Dubiose Anbieter drohen oft mit Mahnungen oder Inkasso-Büros. Hier standhaft bleiben: Wo kein wirksamer Vertrag, da keine Zahlungspflicht.
    Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hessen kann man sich kostenlos einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung erstellen lassen.
     
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.